Regulierungsausblick für nachhaltige Finanzen 2025
Einhaltung gesetzlicher VorschriftenArtikel

EU-Säule 3 ESG-Berichterstattung: Wesentliche Zeitpläne und Vorlagen erklärt

Veröffentlicht: Januar 10, 2025
Geändert: April 19, 2025
Wichtigste Erkenntnisse
  • Ab Januar 2025 gilt die EU-Säule 3 der ESG-Berichterstattung für alle Banken in der EU, einschließlich der rund 2.000 weniger bedeutenden Institute (LSI). Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und die ESG-Berichterstattung im Rahmen von CRD VI und CRR III zu standardisieren, um den Stakeholdern zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen.
  • Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat strukturierte Vorlagen für die Berichterstattung über ESG-Risiken eingeführt, darunter Kennzahlen wie die Green Asset Ratio (GAR) und die Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR). Diese Vorlagen gewährleisten Konsistenz und Vergleichbarkeit zwischen den Banken und helfen ihnen, ihre ESG-Risiken und Strategien zur Risikominderung zu messen und zu kommunizieren.
  • Automatisierte Berichtslösungen und KI-gesteuerte Plattformen sind unerlässlich, um die Komplexität der ESG-Berichterstattung nach Säule 3 zu erfüllen. Diese Tools vereinfachen die Datenaggregation, gewährleisten Genauigkeit und verbessern die Granularität der ESG-Berichterstattung, während sie den manuellen Aufwand reduzieren und Datensilos aufbrechen.

Ab Januar 2025 werden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die ESG-Berichterstattung im Rahmen der Säule 3 auf alle EU-Banken ausgeweitet. Dies schließt etwa 2.000 weniger bedeutende Institute (LSI) ein, wobei ein proportionaler Ansatz für kleinere Institute noch von der Regulierungsbehörde geklärt werden muss.

Diese Anforderungen, die im Rahmen der Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI) und der Eigenkapitalverordnung (CRR III) festgelegt wurden, zielen darauf ab, mehr Transparenz in das Finanzsystem zu bringen, indem sie standardisieren, wie Banken ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) offenlegen.

Bei der Einhaltung dieser Anforderungen geht es nicht nur um die Erfüllung regulatorischer Verpflichtungen. Die Offenlegung der ESG-Säule 3 gewährleistet eine konsistente, klare und vergleichbare ESG-Berichterstattung, die es Investoren und Stakeholdern ermöglicht, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Sie spiegeln auch das Engagement einer Bank für nachhaltige Finanzierungen wider und stärken ihren Wettbewerbsvorteil in einem Markt, in dem Transparenz und Verantwortlichkeit zunehmend geschätzt werden.

Um diesen Weg zu vereinfachen, werden in diesem Artikel sowohl die wichtigsten Fristen der EU-Säule 3 als auch die Berichtsvorlagen behandelt, die die Banken für ihre Offenlegungen verwenden müssen.

Wichtige Fristen für die EU-Säule 3 der ESG-Berichterstattung

Um die Banken bei der Erfüllung dieser Anforderungen zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Fristen für ESG-Angaben im Rahmen der EU-Säule 3 ermittelt. Die folgende Infografik bietet einen klaren Überblick über diese Meilensteine:

EU-Säule 3 ESG-Berichterstattung - Zeitplan

  • 2023

    • Erste Offenlegungen: Ab 2023 waren die Banken verpflichtet, ihre ersten jährlichen Angaben zu ESG-Risiken mit Daten ab Ende 2022 offenzulegen. Dazu gehören auch physische Risiken und Übergangsrisiken.
    Erforderliche Vorlagen
  • 2024

    • Green Asset Ratio (GAR): Die Banken sind nun verpflichtet, ihre GAR offenzulegen. Die Quote spiegelt den Anteil der Vermögenswerte wider, die an der EU-Taxonomie ausgerichtet sind.
    • Verbleibende Emissionsdaten: Ab dem 30. Juni 2024 müssen die Banken ihre Scope-3-Emissionen sowie weitere Kennzahlen offenlegen.
    • Bankenbuch Taxonomy Aligned Ratio (BTAR): Ab dem 31. Dezember 2024 können die Banken ihre BTAR auch freiwillig melden.

    Erforderliche Vorlagen
  • 2025

    • Erweiterter Anwendungsbereich: Ab Januar 2025 wird Säule 3 auf alle EU-Banken ausgeweitet, einschließlich der über 2.000 weniger bedeutenden Institute.
    Erforderliche Vorlagen
  • 2026

    • Anforderungen für kleinere Institute: Im Laufe des Jahres 2025 wird die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) voraussichtlich die Meldevorschriften für kleinere EU-Institute genehmigen. Wir erwarten die ersten Offenlegungen im Jahr 2026.
    • Data Hub betriebsbereit: Der Pillar 3 Data Hub der EBA wird voraussichtlich betriebsbereit sein. Diese zentralisierte Plattform wird Zugang zu aufsichtsrechtlichen Informationen aller Institute des Europäischen Wirtschaftsraums bieten.
    Erforderliche Vorlagen

EU-Säule 3 ESG-Berichtspflichten

Die Offenlegung der ESG-Säule 3 umfasst eine Reihe von Themen wie Übergangsrisiken, physische Klimarisiken, Green Asset Ratio und Banking Book Taxonomy Alignment Ratio sowie Maßnahmen zur Minderung von ESG-Risiken wie Management und Governance. Um Transparenz und Konsistenz in der Berichterstattung der Banken zu gewährleisten, hat die EBA eine Reihe von standardisierten Vorlagen für die Offenlegung erstellt, die die Banken verwenden können (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1. EU-Säule 3 ESG-Berichtsvorlagen

Tabellen 1-3: Qualitative Offenlegungen

Erstes Referenzdatum: 31. Dezember 2022

Tabellen 1-3

Qualitative Informationen über ökologische, soziale und Governance-Risiken

Schablonen 1-4: Risiken des Übergangs

Erster Stichtag: 31. Dezember 2022 (Einführungsphase bis Juni 2024 für Scope-3-Emissionen)

Vorlage 1

Anlagebuch - Kreditqualität der Engagements nach Sektor, Emissionen und Restlaufzeit sowie Scope 3-Emissionslaufzeitkategorien.

Vorlage 2

Durch Immobilien besicherte Kredite - nach EPC

Vorlage 3

Angleichungsmetriken für relative Scope-3-Emissionen

Vorlage 4

Engagements im Bankbuch gegenüber den kohlenstoffintensivsten Unternehmen

Vorlage 5: Physische Risiken

Erster Stichtag: 31. Dezember 2022 (Einführungsphase bis Juni 2024 für Scope-3-Emissionen)

Vorlage 5

Anlagebuch - dem physischen Risiko unterliegende Forderungen nach Regionen und NACE

Schablonen 6-9: Abschwächende Maßnahmen (GAR und BTAR)

Erstes Referenzdatum: 31. Dezember 2023

Vorlage 6

Zusammenfassung der KPIs für die an der Taxonomie ausgerichteten Engagements

Vorlage 7

Abhilfemaßnahmen - Vermögenswerte für die Berechnung der GAR

Vorlage 8

Green Asset Ratio (GAR)

Vorlage 9

Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR) und Ab dem 30. Juni 2024 erfolgt die Offenlegung dieser Informationen auf freiwilliger Basis

Schablonen 10: Abschwächende Maßnahmen (Qualitativ)

Erstes Referenzdatum: 31. Dezember 2022

Vorlage 10

Andere Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels

Hier ein genauerer Blick darauf, was sie für die Banken bedeuten.

1. Schablonen 1-4: Risiken für den Übergang

Diese Vorlagen decken die qualitativen und quantitativen Angaben zu den Übergangsrisiken ab, einschließlich politischer und regulatorischer Risiken sowie Markt- und technologischer Risiken. Sie bieten einen strukturierten Ansatz, der den Banken hilft, ihre Exponierung gegenüber diesen Risiken und deren Management zu kommunizieren.

Beispiele für Offenlegungen sind:

  • Quantitative Metriken zu Übergangsrisiken: Exposition gegenüber Sektoren, die für Übergangsrisiken anfällig sind, wie fossile Brennstoffe, Schwerindustrie und Verkehr.
  • Szenario-Analyse: Detaillierte Angaben zu den Ergebnissen von Szenarioanalysen für verschiedene Übergangspfade (z. B. ein 1,5°C-Szenario).
  • Steuerung der Risiken: Governance-Struktur zur Überwachung von Übergangsrisiken, einschließlich Ausschüssen auf Vorstandsebene, Häufigkeit der Diskussionen und Entscheidungsprozesse.

Was Banken tun sollten: Die Banken benötigen umfassende Daten über sektorale Engagements und müssen darauf vorbereitet sein, Szenarioanalysen durchzuführen, um die Auswirkungen von Übergangsrisiken zu verstehen. Sie sollten auch sicherstellen, dass sie über klare Governance-Prozesse und detaillierte Offenlegungen verfügen, um die Verantwortlichkeit und die korrekte Integration der Risikotreiber nachzuweisen.

2. Vorlage 5: Physische Risiken

Diese Vorlage konzentriert sich auf Angaben zu physischen Risiken, d. h. zu finanziellen Risiken, die sich aus klimabedingten Gefahren wie extremen Wetterereignissen und langfristigen Umweltveränderungen ergeben.

Beispiele für Offenlegungen sind:

  • Risikoexposition: Beschreiben Sie die Exposition gegenüber akuten Risiken (z. B. Überschwemmungen, Wirbelstürme) und chronischen Risiken (z. B. steigender Meeresspiegel, Temperaturanstieg).
  • Analyse der finanziellen Auswirkungen: Quantitative und qualitative Beschreibungen potenzieller finanzieller Verluste aufgrund von physischen Risiken.
  • Andere Risiken: Bewertung, wie sich physische Risiken auf das Kreditrisiko, den Wert der Vermögenswerte und die betriebliche Kontinuität auswirken könnten.

Was Banken tun sollten: Geografische Analysetools werden für die genaue Kartierung von Risiken und die Identifizierung von Vermögenswerten in Hochrisikoregionen unerlässlich sein. Über die Identifizierung dieser Risiken hinaus müssen die Banken die Klimaresilienz in ihr Risikomanagement integrieren und proaktive Maßnahmen zum Schutz von Vermögenswerten aufzeigen. Eine wirksame Kommunikation dieser Strategien gewährleistet nicht nur die Einhaltung der Vorschriften, sondern stärkt auch das Vertrauen der Stakeholder in die Fähigkeit der Bank, sich in einer zunehmend volatilen Klimalandschaft zurechtzufinden.

3. Vorlage 6-9: Abschwächende Maßnahmen (GAR und BTAR)

Bis Ende 2024 sollen die Banken die wichtigsten quantitativen Kennzahlen melden, darunter die obligatorische Meldung der Green Asset Ratio (GAR) und die freiwillige Meldung der Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR):

  • GAR: Misst den Anteil der Vermögenswerte einer Bank, die mit der EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten übereinstimmen. GAR schafft Transparenz darüber, wie viel von der Finanzierung einer Bank ökologisch nachhaltige Projekte unterstützt.
  • BTAR: Erweitert die GAR durch die Erfassung zusätzlicher Aktiva im Bankbuch, die nicht von der EU-Taxonomie erfasst werden, wie z. B. KMU oder Nicht-EU-Unternehmen, und bietet ein breiteres Bild der Nachhaltigkeitsausrichtung.

Die EBA hat die KPIs absichtlich so gestaltet, dass sie mit den auf der Taxonomie basierenden Offenlegungsanforderungen übereinstimmen. Dies gewährleistet die Konsistenz mit den Daten und Fristen, die für große Unternehmen gelten, die unter die NFRD fallen.

Diese Kennzahlen spielen eine entscheidende Rolle bei der Ausrichtung strategischer Entscheidungen. Selbst Banken mit niedrigen anfänglichen KPI-Werten können diese Kennzahlen nutzen, um zu bestimmen, wie sie ihre Finanzierungsaktivitäten im Laufe der Zeit anpassen wollen, um sich an den Zielen des Pariser Abkommens zu orientieren und ihre Fortschritte auf dem Weg zu diesen Zielen zu verfolgen.

Was Banken tun sollten: Die Kreditinstitute müssen sicherstellen, dass Systeme zur Klassifizierung und Bewertung von Vermögenswerten anhand der EU-Taxonomiekriterien vorhanden sind. Automatisierte Tools können den Prozess der Berechnung von GAR und BTAR vereinfachen und das Fehlerrisiko verringern.

4. Vorlage 10: Abschwächende Maßnahmen (Qualitativ)

Diese Vorlage leitet Banken bei der Offenlegung der Maßnahmen an, die sie zur Minderung von ESG-Risiken ergreifen, einschließlich Übergangs- und physischer Risiken. Sie bietet einen Rahmen für die Berichterstattung über Strategien, Fortschritte und Ergebnisse.

Beispiele für Offenlegungen sind:

  • Strategien zur Risikominderung: Die Gesamtstrategie der Bank zur Minderung von ESG-Risiken, einschließlich der Strategien zur Reduzierung des Engagements in Hochrisikosektoren.
  • Finanzierung von Umstellungsaktivitäten: Einzelheiten darüber, wie die Bank den Übergang ihrer Kunden zu nachhaltigen Praktiken unterstützt (z. B. grüne Anleihen, nachhaltige Darlehen, Finanzierung von Projekten für erneuerbare Energien).

Was Banken tun sollten: Dokumentieren Sie ihre aktuellen Strategien zur Risikominderung und stellen Sie sicher, dass diese umsetzbar und transparent sind und sich auf messbare Ergebnisse beziehen. Dies wird den Aufsichtsbehörden und Investoren zeigen, dass die Bank ihre ESG-Risiken aktiv steuert.

Wie Technologie die Säule-3-ESG-Berichterstattung vereinfachen kann

Das Navigieren durch die Komplexität der EU-Säule-3-Meldefristen kann eine Herausforderung sein, zumal sich die Anforderungen ständig weiterentwickeln. Glücklicherweise kann die Technologie eine entscheidende Rolle bei der Vereinfachung des Prozesses spielen.

  • Rationalisierung der Beschaffung von ESG-Daten aus verschiedenen Quellen: Automatisierte Berichterstattungslösungen rationalisieren die Datenaggregation aus verschiedenen Quellen und gewährleisten eine umfassende Abdeckung der öffentlich und nicht öffentlich gemeldeten ESG-Informationen. Darüber hinaus können KI-gesteuerte Lösungen Datenlücken durch Schätzmodelle schließen, insbesondere bei Unternehmen, die keine detaillierten Angaben machen.
  • Verringerung des manuellen Aufwands und der Kosten der Datenintegration: Die automatisierte Dateneingabe rationalisiert den Erfassungsprozess, minimiert den manuellen Aufwand und verbessert die Genauigkeit. Diese Automatisierung in Kombination mit einheitlichen Plattformen, die sich nahtlos in bestehende Risikomanagement- und Berichterstattungssysteme integrieren lassen, reduziert den Bedarf an manuellen Eingriffen und gewährleistet Konsistenz. Darüber hinaus ermöglichen Cloud-basierte Lösungen Datenaktualisierungen in Echtzeit, was die Effizienz und Skalierbarkeit des gesamten Berichtsprozesses erhöht.
  • Verbesserte Granularität und Abdeckung von ESG-Benchmarks: Hochentwickelte Datenplattformen bieten granulare Einblicke in Benchmarks, einschließlich Schwellenwerte für wichtige Kennzahlen (z.B. Steinkohleanteil >1%). Diese technologiegesteuerten Lösungen ermöglichen eine größere Datenabdeckung, die sich auf Zehntausende von Unternehmen erstreckt und eine umfassende Berichterstattung über Scope-1-, -2- und -3-Emissionen gewährleistet. Mit häufigen, automatisierten Aktualisierungen stellen KI-gestützte Plattformen sicher, dass die Listen der größten Emittenten aktuell bleiben, so dass die Banken ihre Risiken proaktiv steuern können.
  • Aufbrechen von Datensilos: ESG-Daten sind oft auf verschiedene Anbieter verteilt, was zu uneinheitlichen Methoden führt und es schwierig macht, eine einheitliche Sicht auf ESG-Risiken zu erhalten. Zentralisierte Plattformen schaffen hier Abhilfe, indem sie Daten aus verschiedenen Quellen zusammenführen und einheitliche Methoden anwenden, um Kohärenz zu gewährleisten. Durch die Schaffung einer einzigen Wahrheitsquelle verringern diese Plattformen Diskrepanzen, erhöhen die Zuverlässigkeit der Daten und verbessern die Qualität der Entscheidungsfindung.

Durch den Einsatz der richtigen Tools können Banken Fristen einhalten und sich auf strategische ESG-Initiativen konzentrieren, anstatt sich mit administrativen Aufgaben zu verzetteln.

Vorreiterrolle im Bereich nachhaltige Finanzen

Die Einhaltung der Meldefristen der EU-Säule 3 ist entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften und die Positionierung der Banken als Vorreiter im Bereich der nachhaltigen Finanzen. Dieser Leitfaden ist ein praktisches Hilfsmittel, um auf Kurs zu bleiben und vorauszuplanen.

Für Banken, die ihre Berichtsprozesse rationalisieren wollen, bieten automatisierte Lösungen eine effiziente Möglichkeit, Fristen einzuhalten und Genauigkeit zu gewährleisten.

Entdecken Sie, wie die Lösungen von Clarity AIInstitutionen bei der Einhaltung von Vorschriften und der Vorbereitung auf die Zukunft der ESG-Berichterstattung unterstützen.

Claudia Marin

Regulatory Associate, Clarity AI

Claudia Marín ist Regulatory Associate bei Clarity AI und arbeitet in den Bereichen Regulierungsüberwachung, Analyse und institutionelles Engagement. Bevor sie zu Clarity AI kam, war sie als Beraterin für öffentliche Angelegenheiten im Finanzsektor tätig und beriet hauptsächlich zum digitalen und grünen Wandel.

Tom Willman

Regulatorischer Leiter, Clarity AI

Tom ist Regulatory Lead bei Clarity AI. Er ist für das regulatorische Engagement von Clarity AI verantwortlich und sorgt dafür, dass die regulatorischen Produkte von Clarity AI den neuesten Entwicklungen entsprechen. Bevor er zu Clarity AI kam, war er als Regulierer bei der britischen FCA und der IOSCO tätig.

Luis Angolotti

Senior Manager, Regulierung, Produktforschung und Innovation, Clarity AI

Luis ist Senior Manager für Produktforschung und Innovation bei Clarity AI und unterstützt Vermögensverwalter bei der Messung der gesellschaftlichen Auswirkungen ihrer Investitionen. Er hat einen MSc in Analytik von Georgia Tech, einen MSc in Finanzen vom Imperial College London und einen BA in Wirtschaft von der Universidad CEU San Pablo.

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