Eine Fallstudie zur Versicherung
Die Europäische Taxonomie ist seit Januar 2022 in Kraft und leitet Investoren zu nachhaltigeren Investitionen an. Im Januar 2024 wurden die regulatorischen Anforderungen erweitert und zusätzliche Berichtspflichten für europäische Banken und Versicherungsunternehmen eingeführt, die 2024 zum ersten Mal über ihre Ausrichtung an der EU-Taxonomie berichten müssen.
Die Unternehmen berichten über die Umweltfreundlichkeit der EU-Taxonomie, indem sie den prozentualen Anteil der Angleichung an bestimmte Leistungsindikatoren angeben. Nicht-Finanzunternehmen werden Umsatz, Investitionen und Betriebsausgaben offenlegen, während Kreditinstitute, Vermögensverwalter, Wertpapierfirmen und Versicherungsunternehmen sektorspezifische KPIs melden werden.
Gegenpartei | Relevante KPIs |
---|---|
Kreditinstitut | Grüne Anlagenquote (GAR) |
Versicherungsgesellschaft | KPIs der Kapitalanlagen kombiniert mit den versicherungstechnischen KPIs der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, in die investiert wird, im Bereich Nichtleben |
Vermögensverwalter | Investitions-KPIs (GIR): umsatzbasierte und CAPEX-basierte Förderfähigkeit und Anpassung |
Investmentgesellschaft | KPIs für Kapitalanlagen: KPIs "Handel auf eigene Rechnung" und "Nicht-Handel auf eigene Rechnung". |
Da Finanzinstitute andere KPIs melden als Nicht-Finanzinstitute, müssen Nutzer von Taxonomiedaten, die mit Finanzinstituten zu tun haben (z. B. Finanzinstitute selbst oder Investoren), selbst entscheiden, wie sie die sektorspezifischen KPIs verwenden und interpretieren wollen.
Die Verordnung legt die zu verwendenden KPIs je nach Art des Finanzunternehmens und derGegenpartei1 fest, wie kürzlich von der Europäischen Kommission klargestellt wurde.2 Die Unternehmen müssen jedoch eine große Menge an Informationen melden, und nur einige Metriken der EU-Taxonomie sind für die Offenlegungen der Finanzinstitute relevant. Dies macht die Ermittlung und Anwendung der richtigen Metriken zu einem komplexen und schwierigen Prozess. Handelt es sich bei der Gegenpartei oder dem Beteiligungsunternehmen beispielsweise um eine Versicherungsgesellschaft, so gehören zu den relevanten Kennzahlen:
- Der versicherungstechnische KPI für Nicht-Lebensversicherungs- und Rückversicherungsunternehmen.
- Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, die der Finanzierung von an der Taxonomie ausgerichteten Tätigkeiten dienen oder damit verbunden sind, im Verhältnis zu den gesamten Kapitalanlagen.
Wie entscheiden Sie, welche KPI Sie verwenden?
Die Entscheidung, welcher KPI (Kennzahl) zu verwenden ist, erfordert ein gründliches Verständnis der Verordnung. Finanzunternehmen, die gegenüber einem Versicherer exponiert sind, müssen beide KPIs kombinieren, die mit ihrer Versicherungs- oder Rückversicherungstätigkeit und die mit den Kapitalanlagen zusammenhängen. Dazu wird ein gewichteter Durchschnitt auf der Grundlage des Umsatzanteils der einzelnen Geschäftsbereiche berechnet. Die Verordnung und die offiziellen Vorlagen geben jedoch nicht an, wie die Versicherer diese Informationen bereitstellen sollen, so dass eine Untersuchung der Einnahmen des Unternehmens erforderlich ist, um die Kennzahlen in den richtigen Kontext zu setzen.
We seek the required data within the contextual information provided by the insurer in order to provide a combination of both KPIs. However, to date, we have observed only a limited number (<5%) of instances where companies provide the necessary information to contextualize the values accurately. When this data is unavailable, we collect both the underwriting KPI and the investments KPI. We then apply the most representative metric for the specific company, while retaining both metrics for comprehensive analysis.
Wie kann Clarity AI helfen?
Bei Clarity AI konzentrieren wir uns darauf, die genauen Kennzahlen und Methoden zu ermitteln, die unsere Kunden für die EU-Taxonomie-Berichterstattung benötigen, und helfen Finanzinstituten, die erforderlichen Daten zu finden und zu interpretieren. Darüber hinaus entwickeln wir Lösungen, die unseren Kunden nicht nur bei der Beschaffung der richtigen Daten helfen, sondern auch bei der Erstellung umfassender Berichte, wie z. B. der Säule-3-ESG-Vorlagen, der französischen Artikel-29-Offenlegungen oder des EU-Taxonomie-Berichts auf Unternehmensebene selbst.
Referenzen
- Die Europäische Kommission. Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission. 6. Juli 2021. https://eur-lex. europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R2178
- Die Europäische Kommission. Entwurf einer Mitteilung der Kommission über die Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts über die Offenlegung gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung über die Meldung von taxonomiefähigen und taxonomiegebundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten und Vermögenswerten (Dritte Mitteilung der Kommission). 21. Dezember 2023. https://ec.europa.eu/finance/docs/law/231221-draft-commission-notice-eu-taxonomy-reporting-financials_en.pdf