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Einhaltung gesetzlicher VorschriftenArtikel

EU-Verordnung zur nachhaltigen Finanzierung: Was sind Angaben auf Produktebene?

Veröffentlicht: Juni 16, 2022
Geändert: Juni 16, 2022
Wichtigste Erkenntnisse

Aufschlüsselung der EU-Taxonomie und SFDR Vorschriften

Die EU-Taxonomie und die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzdaten (SFDR ) sind eng miteinander verflochtene Vorschriften. Zusammen betreffen sie verschiedene Interessengruppen auf unterschiedliche Weise. Einer von ihnen sind die Finanzmarktteilnehmer (d. h. Wertpapierfirmen, Fondsmanager, Kreditinstitute usw.), die zusätzlich zu ihren Offenlegungspflichten auf Unternehmensebene Einzelheiten zu den in der EU als "nachhaltig" verkauften Produkten offenlegen müssen (in der SFDR als Artikel 8 oder 9 bezeichnet, siehe Definitionen unten). 

Komplexität in der EU-Taxonomieberichterstattung bewältigen

In den technischen Regulierungsstandards (RTS) wird dargelegt, wie FMPs die erforderlichen Informationen unter Verwendung von drei verschiedenen Vorlagen für die Offenlegung auf Produktebene (vorvertraglich, regelmäßig und auf Websites) für zwei separate Produkte (Artikel 8 und 9) melden sollten. Diese Standards können natürlich sehr komplex sein. Um diese Vorlagen zu entmystifizieren, haben wir eine kurze Liste der wichtigsten behandelten Themen erstellt: 

    1. Offenlegung, inwieweit das nachhaltige (oder ökologische/soziale für Artikel 8) Ziel erreicht wird
    2. Wie werden die wichtigsten negativen impact (PAI) auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
    3. Ermittlung der Anlagen mit der höchsten Portfoliogewichtung im Produkt (oder der Anlagestrategie für Artikel 8)
    4. Offenlegung des Anteils nachhaltigkeitsbezogener Investitionen, einschließlich der Anpassung an die EU-Taxonomie (mit und ohne Staaten) und des Prozentsatzes der Übergangs- und Grundlagentätigkeiten (oder der Vermögensverteilung für Artikel 8)
    5. Beschreibung der Maßnahmen, die zur Erreichung der nachhaltigen Anlageziele während des Berichtszeitraums ergriffen wurden (oder der Nachhaltigkeitsleistung im Vergleich zu einer Index-Benchmark)
    6. Wie das Produkt nach Artikel 9 im Vergleich zur gewählten Benchmark abgeschnitten hat (oder die Verfügbarkeit von produktspezifischen Informationen online für Produkte nach Artikel 8)

Darüber hinaus ist es wichtig zu beachten, dass Doppelzählungen vermieden werden sollten, wenn die Gesamtanpassung an die EU-Taxonomie für Artikel 8- und 9-Produkte gemeldet wird. So kann beispielsweise eine Aktivität zur Eindämmung des Klimawandels unter die Art der Übergangstätigkeit fallen, eine Aktivität zur Ermöglichung jedoch unter das Ziel der Anpassung an den Klimawandel. Dies sollte bei der Berichterstattung nur einmal unter einer der beiden Tätigkeitsarten gezählt werden. Clarity AI Die Kommission berücksichtigt dies automatisch bei ihrer Berechnung der Portfolioaggregation.

Unsere neue Funktion zum Herunterladen von Berichtsvorlagen reduziert den Zeitaufwand und den Stress, der mit diesen Regulierungsaktivitäten verbunden ist, da die Benutzer die Ausrichtungsdiagramme automatisch generieren und die Tätigkeitsarten mit einem einzigen Klick ausfüllen können, so dass das manuelle Ausfüllen entfällt.  

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