EU-Taxonomie: Wie man Staatsanleihen auflöst
EU-Taxonomielösung hilft Anwendern bei der Einhaltung technischer Normen
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsplans der Europäischen Kommission zur Neuausrichtung der Kapitalströme auf eine ökologisch nachhaltigere Wirtschaft und gibt allen Beteiligten ein Klassifizierungssystem an die Hand, um festzustellen, welche Investitionen ökologisch nachhaltig sind.
Der Entwurf des Berichts über die technischen Regulierungsstandards (RTS) präzisiert die Artikel 4, 5 und 6 der Taxonomieverordnung, indem er Vorlagen für vorvertragliche und regelmäßige Produktangaben für Finanzmarktteilnehmer (z. B. Fondsmanager, Kreditinstitute usw.) bereitstellt. Im Rahmen dieser Vorlagen muss der Finanzmarktteilnehmer neben vielen anderen wichtigen Leistungsindikatoren (KPIs) die gesamte Taxonomieausrichtung der Produkte, einschließlich und ohne Staatsanleihen im Nenner, offen zu legen.
Diese Anforderung soll einen Vergleich zwischen Finanzprodukten ermöglichen, die Staatsanleihen enthalten, die nicht in der Taxonomie enthalten sind. So wird beispielsweise ein Portfolio, das Investitionen in mehrere Staatsanleihen enthält, eine geringere Eignung und Ausrichtung aufweisen, während ein Portfolio, das nur Aktienanlagen enthält, besser ausgerichtet erscheint. Durch die Anzeige von 2 KPI - mit und ohne Staatsanleihen - erhalten die Anleger jedoch mehr Transparenz und eine vergleichbare Grundlage für den Vergleich von Finanzprodukten.
Um diese Analyse zu erleichtern, Clarity AI eine Funktion eingeführt, die das Gesamtportfolio neu berechnet mit und ohne Staatsanleihen in Millisekunden mit nur einem Klick.
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