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Einhaltung gesetzlicher VorschriftenArtikel

Ausweitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) und Einführung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

Veröffentlicht: Dezember 7, 2022
Geändert: August 13, 2025
Wichtigste Erkenntnisse

Entschlüsselung der impact der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

Das Europäische Parlament hat die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) am 10. November verabschiedet. Die CSRD ist Europas Offenlegungsregelung für nichtfinanzielle Unternehmen. Die Richtlinie erweitert sowohl die Berichtspflichten als auch den Kreis der Unternehmen, die in den Anwendungsbereich ihrer Vorgängerin, der Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD), fallen.

Bis Januar 2026 wird CSRD die Zahl der meldepflichtigen Unternehmen von 11.000 im Rahmen des NFRD auf mehr als 50.000 erhöhen und gleichzeitig die Zahl der zu meldenden Datenpunkte erhöhen. Die Berichterstattung wird im Januar 2025 beginnen. Zu diesem Zweck werden alle großen und/oder börsennotierten Unternehmen (einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)) zur Berichterstattung verpflichtet.

Hinsichtlich des Umfangs der Berichterstattung wird die CSRD über die Anforderungen der NFRD hinausgehen und die Offenlegung einer breiteren Palette von Kennzahlen, einschließlich der Scope-3-Emissionen, vorschreiben. Weitere Datenpunkte werden das Geschäftsmodell und die Strategie, nachhaltigkeitsbezogene Ziele, Sorgfaltspflichtziele und klimabezogene Kennzahlen umfassen. Die CSRD wird zu größerer Transparenz und einer Zunahme der verfügbaren Nachhaltigkeitsdaten führen. Sie wird auch Auswirkungen auf EU-Tochtergesellschaften von Nicht-EU-Firmen haben, die von den Anforderungen betroffen sein werden, da ihre Berichterstattung im Jahr 2029 fällig ist.

Wichtige Bewerbungstermine für Unternehmen:

  • Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, müssen im Jahr 2025 für das gesamte Jahr 2024 Bericht erstatten.
  • Große Unternehmen, die derzeit nicht dem NFRD unterliegen, müssen im Jahr 2026 für das gesamte Jahr 2025 Bericht erstatten.
  • Börsennotierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen werden im Jahr 2027 für das gesamte Jahr 2026 berichten.
  • Nicht-EU-Unternehmen, die eine Zweigniederlassung in der EU haben und "wesentliche Geschäfte" in der EU tätigen, müssen 2029 für das gesamte Jahr 2028 Bericht erstatten.

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