Clarity AI Services:
Bedingungen und Konditionen
- AGB vom 7. Juli 2026
- AGB vom 1. April 2026
- AGB vom 10. April 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen 2026
T&C herunterladenDatum: 07.07.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das jeweilige Bestellformular regeln die von Clarity AI den im Bestellformular genannten Lizenznehmer erbrachten Dienstleistungen (jeweils eine „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“). Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gilt im Falle von Widersprüchen folgende Rangfolge: (i) das Bestellformular, (ii) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und (iii) sonstige Anlagen, Anhänge oder Tabellen.
1. DEFINITIONEN
Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders definiert, haben die nachstehend aufgeführten Begriffe in Großbuchstaben folgende Bedeutung:
- "Verbundenes Unternehmen": bezeichnet jedes Unternehmen, das eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht, wobei "Kontrolle" den direkten oder indirekten Besitz der Befugnis bedeutet, die Verwaltung und die Politik zu lenken oder zu veranlassen.
- "Vertrag": bezeichnet diese Geschäftsbedingungen, das Bestellformular, alle geltenden Anhänge und Anlagen sowie alle anderen Dokumente, die durch Verweis einbezogen werden.
- "Anwendbare(s) Recht(e)": alle internationalen, nationalen und regionalen Gesetze, Regeln, Rechtsvorschriften (einschließlich derjenigen, die von Regierungs- oder Regulierungsbehörden auferlegt werden, sowie alle Vorschriften des Industriesektors) und Gerichtsbeschlüsse (oder ähnliche Gerichtsentscheidungen), die für eine Partei im Rahmen dieses Abkommens gelten.
- "AuM": bezeichnet das verwaltete Vermögen.
- "Autorisierte Benutzer": bezeichnet die Mitarbeiter des Lizenznehmers, die zum Zugriff auf die Dienste berechtigt sind, sofern im Bestellformular nicht anders definiert.
- "Zugangsdaten": bezeichnet alle Benutzernamen, Passwörter, Schlüssel und/oder andere Zugangsdaten, die Clarity AI dem Lizenznehmer für den Zugang zu den Services ausstellt.
- „Vertrauliche Informationen“: bezeichnet Informationen, die von einer Partei oder deren Vertretern (der „Offenlegende“) an die andere Partei oder deren Vertreter (der „Empfänger“) weitergegeben werden und als „vertraulich“ oder in ähnlicher Weise gekennzeichnet sind oder von einer vernünftigen Person als vertraulich angesehen würden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf: (i) die Vereinbarung sowie (ii) Informationen über den Offenlegenden und seine Subunternehmer, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Aushandlung ausgetauscht wurden. Zu den vertraulichen Informationen Clarity AIgehören auch die Dienste sowie jegliches Feedback, das der Lizenznehmer zu den Diensten gibt. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die: (a) öffentlich zugänglich sind, es sei denn, dies ist auf eine rechtswidrige Handlung oder Unterlassung des Empfängers zurückzuführen; (b) der Empfänger rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtungen erlangt hat; (c) deren öffentliche Offenlegung vom Offenlegenden vor der Veröffentlichung ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde; oder (d) vom Empfänger unabhängig und ohne Rückgriff auf oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen entwickelt wurden.
- "Gebühren": bezeichnet die vom Lizenznehmer zu zahlenden Gebühren als Gegenleistung für die im jeweiligen Bestellformular aufgeführten Dienstleistungen.
- „Ereignis höherer Gewalt“: ein Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegt, unabhängig davon, ob es vorhersehbar oder unvorhersehbar ist, und das von dieser Partei nicht in zumutbarer Weise verhindert werden konnte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Situationen: Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Revolte, Streik und Arbeitskonflikte, Denial-of-Service-Angriffe, Cyberkriminalität, die sich durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen nicht verhindern lässt, Sabotage, Ausfälle von Internetdiensten, Ausfälle von Cloud-Dienstanbietern, Pandemien, Vandalismus, Feuer, Überschwemmungen oder sonstige außergewöhnliche Wetterereignisse, behördliche oder gerichtliche Anordnungen sowie Strom- oder Telekommunikationsausfälle.
- „Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum“: bezeichnet alle Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum weltweit, unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, einschließlich, ohne Einschränkung, Patente, Gebrauchsmuster und gewerbliche Muster, gewerbliche Muster und Zeichnungen, Erfindungen, Marken und andere Unterscheidungszeichen (eingetragen oder nicht), Handelsnamen, Urheberrechte (einschließlich, ohne Einschränkung, Nutzungsrechte, Vervielfältigungsrechte, Bearbeitungsrechte [einschließlich der Befugnis, jegliches Verwertungsrecht am Ergebnis der Bearbeitung während der gesamten Laufzeit der Rechte des Inhabers des bearbeiteten Werks auszuüben], Verbreitungsrechte, Rechte zur öffentlichen Wiedergabe und Rechte zur Offenlegung gegenüber Dritten, jeweils in Bezug auf jede Art der Verwertung, die in Frage kommen könnte), Rechte an Domainnamen, Rechte an Datenbanken (einschließlich sui generis) und Rechte an Designs und Modellen (unabhängig davon, ob diese eingetragen sind oder nicht), Rechte an Halbleitern und Topografien, Rechte an industriellen Mechanismen, Urheberpersönlichkeitsrechte, Know-how und Herstellungsgeheimnisse, Entwicklungen, Modifikationen und Verbesserungen sowie alle anderen Rechte ähnlicher Art, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung, davor oder danach, weltweit einen ähnlichen Schutz erfordern könnten.
- „Daten des Lizenznehmers“: bezeichnet Daten, die der Lizenznehmer Clarity AI Nutzung der Dienste übermittelt, darunter unter anderem Anlageportfolios, Beträge und Strukturen.
- "Auftragsformular": bezeichnet ein vereinbartes Auftragsformular oder eine andere Art von Dokument, in dem die Erbringung von Dienstleistungen für den Lizenznehmer vereinbart wird und das auf diese Geschäftsbedingungen verweist.
- "Personenbezogene Daten": sind Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person im Sinne des geltenden Rechts beziehen, wozu im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung auch, aber nicht ausschließlich, Unterzeichner, befugte Nutzer und Vertreter der Parteien gehören, die an der Durchführung der Vereinbarung beteiligt sind.
- "Zugelassenes verbundenes Unternehmen": bezeichnet ein verbundenes Unternehmen des Lizenznehmers, das in Übereinstimmung mit dem geltenden Bestellformular auf die Dienste zugreifen oder diese nutzen darf.
- "Verlängerungsfrist": hat die in Abschnitt 2 (Laufzeit) festgelegte Bedeutung.
- "Vertreter": bedeutet in Bezug auf eine Partei: (a) ihre verbundenen Unternehmen und (b) ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Bevollmächtigten, Partner, Unterauftragnehmer, Rechts- und Buchhaltungsberater und Mitarbeiter.
- „Dienste“: bezeichnet alle Dienste, die Clarity AI Lizenznehmer im Rahmen eines Bestellformulars bereitstellt, einschließlich aller über diese Dienste zugänglichen Informationen, jedoch unter Ausschluss der Lizenznehmerdaten.
- „Supportleistungen“: bezeichnet: (a) die Meldung von Fehlern über https://clarityai.zendesk.com/hc/en-us; und (b) Aktualisierungen der Dienste, die den vergleichbaren Kunden Clarity AIallgemein zur Verfügung gestellt werden. Die Support-Leistungen umfassen nicht: (i) die Behebung von Problemen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Lizenznehmer nicht auf die Dienste zugreifen oder diese nutzen kann; (ii) die Behebung von Fehlern in Anpassungen, die der Lizenznehmer an den Diensten vorgenommen hat; (iii) die Analyse oder Auslegung der Dienste; oder (iv) jegliche Implementierungs-, Installations-, Schulungs- oder sonstigen Dienstleistungen.
- "Laufzeit": bezeichnet die Erstlaufzeit (wie im Bestellformular definiert) und alle Verlängerungslaufzeiten.
- "Beendigung": bedeutet den Ablauf, die Nichtverlängerung oder die Beendigung des Abkommens aus irgendeinem Grund.
- „Materialien von Dritten“: bezeichnet Materialien oder Informationen, die über die Dienste bereitgestellt werden und für die Clarity AI eine Lizenz Clarity AI einem Dritten erworben hat.
2. TERMIN
Diese Vereinbarung gilt ab dem Datum des Inkrafttretens für die Erstlaufzeit und verlängert sich jeweils um ein (1) Jahr (jeweils eine "Verlängerungslaufzeit"), es sei denn, eine der Vertragsparteien teilt der anderen spätestens drei (3) Monate vor dem Ende der Erstlaufzeit oder der dann laufenden Verlängerungslaufzeit mit, dass sie nicht verlängert wird.
3. LIZENZ UND NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN
3.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung Clarity AI dem Lizenznehmer (sowie den zugelassenen verbundenen Unternehmen, sofern dies im Bestellformular genehmigt wurde) ein nicht exklusives, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht, die Dienste während der Laufzeit ausschließlich in dem im Bestellformular genehmigten Umfang zu nutzen. Clarity AI die Dienste von Zeit zu Zeit aktualisieren, sofern diese Änderungen die Funktionalität der Dienste nicht wesentlich beeinträchtigen.
3.2 Der Lizenznehmer darf ohne Einschränkung weder selbst noch Dritten gestatten, (i) die Dienste ganz oder teilweise oder durch die Dienste erstellte oder von diesen abgeleitete Analysen oder Berichte zu verkaufen, zu vertreiben, zu übertragen, zu lizenzieren oder Dritten in irgendeiner Weise zugänglich zu machen; (ii) die Dienste mit anderer Software, Daten, Produkten oder Diensten zu kombinieren, sofern dies nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gestattet ist (einschließlich der Nutzung der Dienste oder der Erlaubnis an Dritte, die Dienste zum Trainieren von Software oder Modellen künstlicher Intelligenz zu nutzen); (iii) die Dienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Quellcode, Daten, Algorithmen, Anwendungen, Dateiformate oder APIs, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu dekompilieren; (iv) Verbesserungen, Modifikationen, neue Versionen oder abgeleitete Werke der Dienste oder eines Teils davon zu entwickeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf maschinelles Lernen, das Trainieren von Software oder Modellen künstlicher Intelligenz sowie die Aggregation oder Modifikation von Daten; (v) die Dienste zur Erstellung oder Bewertung von Indizes, Finanzprodukten oder Wertpapieren zu nutzen, sofern dies nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gestattet ist; (vi) die Dienste in rechtswidriger Weise zu nutzen, einschließlich jeglicher Nutzung oder jeglichen Zugriffs, der die Rechte von Clarity AI die Rechte Dritter verletzt; (vii) das Eigentumsrecht und/oder die geistigen Eigentumsrechte Clarity AIan irgendeinem Teil der Dienste direkt oder indirekt zu beeinträchtigen oder anzufechten; oder (viii) die Dienste zum Zweck der Konzeption, Verbesserung oder sonstigen Schaffung von Diensten, Produkten, Umgebungen, Programmen oder Infrastrukturen oder Teilen davon zu nutzen, die Funktionen ausführen, die den von den Diensten ausgeführten Funktionen ähnlich sind oder mit diesen konkurrieren.
3.3 Der Lizenznehmer ist verpflichtet: (i) nur autorisierten Nutzern Zugang zu den Diensten zu gewähren; (ii) über IT-Systeme und einen Internetzugang zu verfügen, die für die Nutzung der Dienste kompatibel und geeignet sind (wobei der Lizenznehmer allein für deren Beschaffung und Wartung verantwortlich ist), und Clarity AI jegliche Verantwortung hinsichtlich der Verfügbarkeit oder Leistung derselben Clarity AI ; (iii) den unbefugten Zugriff auf oder die unbefugte Nutzung der Zugangsdaten und Dienste zu verhindern (insbesondere durch Screen-Scraping, Crawler, Scraper oder andere Roboter) und Clarity AI unverzüglich Clarity AI jeden derartigen unbefugten Zugriff oder jede derartige unbefugte Nutzung zu informieren; (iv) keine Störungen oder Beeinträchtigungen der Authentifizierung, der Sicherheitsmaßnahmen, der Integrität oder der Leistung der Dienste zu verursachen, einschließlich jeglicher Handlungen, die eine unangemessene oder unverhältnismäßig hohe Belastung der Infrastruktur Clarity AIzur Folge haben könnten; (v) alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Übertragung von Material, das Softwareviren oder andere schädliche oder zerstörerische Computercodes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme enthält, an die Dienste oder an die Systeme Clarity AIoder deren verbundenen Unternehmen zu verhindern; und (vi) sofern dies gemäß dem geltenden Bestellformular ausdrücklich gestattet ist: Wenn der Lizenznehmer die Dienste oder Teile davon anzeigt, darauf verweist oder verbreitet, hat er sicherzustellen, dass diese Nutzung fair und nicht irreführend ist und die Art, den Umfang oder die Unabhängigkeit der Dienste nicht falsch darstellt. Im Zusammenhang mit einer solchen Nutzung muss der Lizenznehmer den folgenden Urhebervermerk deutlich sichtbar anzeigen (oder, falls eine Anzeige nicht möglich ist, auf andere Weise zur Verfügung stellen):
„Copyright © [Jahr] Clarity AI. Alle Rechte vorbehalten. | Haftungsausschluss | Rechtliche Hinweise“
- Der Hyperlink „Haftungsausschluss“ leitet die Nutzer zum Clarity AI weiter, der unter https://clarity.ai/wp-content/uploads/2026/07/Clarity-AI-General-Disclaimer-07072026.pdf oder einer von Clarity AI Zeit zu Zeit festgelegten Nachfolge-URL verfügbar ist.
- Der Hyperlink „Regulatorische Hinweise“ leitet die Nutzer zu den Clarity AI Hinweisen Clarity AI weiter, die unter https://clarity.ai/eu-esg-ratings-regulation/ oder einer von Clarity AI Zeit zu Zeit festgelegten Nachfolge-URL verfügbar sind.
3.4 Jegliche Änderung, Anpassung, Neuberechnung, Neugewichtung oder sonstige Modifikation von Ergebnissen oder Materialien, die aus den Diensten stammen und gemäß dieser Vereinbarung oder dem entsprechenden Bestellformular genehmigt wurden, erfolgt auf alleinige Verantwortung und auf eigenes Risiko des Lizenznehmers. Clarity AI jegliche Verantwortung oder Haftung für daraus resultierende Ergebnisse des Lizenznehmers Clarity AI , die von den ursprünglich von Clarity AI bereitgestellten Diensten abweichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bewertungen, Punktzahlen, Einstufungen oder sonstige Analysen („Ergebnisse des Lizenznehmers“). Der Lizenznehmer darf weder ausdrücklich noch stillschweigend behaupten, dass Ergebnisse des Lizenznehmers von Clarity AI geprüft, genehmigt, befürwortet oder erstellt wurden.
3.5 Der Lizenznehmer ist jederzeit verantwortlich für: (i) alle Handlungen, die unter seinem Konto vorgenommen werden, und (ii) die Handlungen und/oder Unterlassungen von autorisierten Benutzern und allen anderen Personen, die Zugriff auf die Zugangsdaten haben, im Hinblick auf die Einhaltung der Vereinbarung.
3.6 In Bezug auf zulässige verbundene Unternehmen: (i) Der Lizenznehmer ist für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch diese zulässigen verbundenen Unternehmen und deren Vertreter verantwortlich; (ii) jeder Verstoß gegen diese Vereinbarung durch ein zulässiges verbundenes Unternehmen oder dessen Vertreter gilt als Verstoß durch den Lizenznehmer selbst; (iii) das zulässige verbundene Unternehmen darf auf die Dienste nur so lange zugreifen, wie es ein verbundenes Unternehmen des Lizenznehmers bleibt; (iv) Jede juristische Person, die nach dem Datum des Abschlusses eines Bestellformulars zu einem verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers wird, gilt nicht als zugelassenes verbundenes Unternehmen; und (v) auf Verlangen von Clarity AI wird der Lizenznehmer eine Liste der zugelassenen verbundenen Unternehmen vorlegen, die Zugriff auf die Dienste haben, und Clarity AI von diesen verbundenen Unternehmen verlangen, einen Zusatzvertrag für verbundene Unternehmen zu unterzeichnen, in dem die Zustimmung der zugelassenen verbundenen Unternehmen zu den Bestimmungen dieser Vereinbarung bestätigt wird.
3.7 Clarity AI die Lizenznehmerdaten nicht für andere Zwecke als die Erbringung der Dienste verwenden. Clarity AI jedoch Clarity AI , die Nutzung der Dienste durch den Lizenznehmer ausschließlich zur Verbesserung Clarity AI und Dienste Clarity AI zu analysieren, sofern keine Informationen, die Rückschlüsse auf den Lizenznehmer, autorisierte Nutzer oder die Lizenznehmerdaten zulassen, an Dritte weitergegeben werden. Clarity AI den Namen des Lizenznehmers, das verwaltete Vermögen (AuM) und die Anzahl der autorisierten Nutzer in regelmäßigen Abständen an seine Lizenzgeber, Subunternehmer oder andere Dienstleister weitergeben, sofern dies für die Erbringung der Dienste oder die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen angemessen erforderlich ist.
4. SICHERHEIT UND UNTERSTÜTZUNG
4.1. Clarity AI stellt die Support Services ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung. Alles, was über die Services oder Support Services hinausgeht, unterliegt einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien und kann für den Lizenznehmer mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
4.2 Clarity AI angemessene physische und betriebliche Sicherheitsmaßnahmen für die Dienste. Der Lizenznehmer erkennt an, dass alle Sicherheitsmaßnahmen mit inhärenten Risiken verbunden sind und umgangen werden können.
5. GEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1. 5.1 Sofern im jeweiligen Bestellformular nichts anderes angegeben ist: (i) sind die Gebühren nicht erstattungsfähig, werden in Rechnung gestellt und müssen vom Lizenznehmer am Tag des Inkrafttretens sowie an jedem darauf folgenden Jahrestag bezahlt werden; und (ii) gelten alle Rabatte nur einmalig.
5.2 Der Lizenznehmer hat alle unbestrittenen Gebühren in voller Höhe auf das in der Clarity AI angegebene Konto zu überweisen, ohne jegliche Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehaltung jeglicher Art.
5.3 Die Gebühren verstehen sich zuzüglich aller anfallenden Steuern. Der Lizenznehmer ist für die Entrichtung aller dieser Steuern verantwortlich und hat diese zu zahlen, mit Ausnahme der Steuern, die auf den Nettogewinn von Clarity AI erhoben werden. Unterliegen die Gebühren ganz oder teilweise einem Steuerabzug oder einer Quellensteuer, so werden diese Gebühren in dem Umfang erhöht, der erforderlich ist, um sicherzustellen, dass Clarity AI einen Betrag nach Abzug der Quellensteuer oder des Steuerabzugs Clarity AI , der dem Betrag entspricht, Clarity AI erhalten Clarity AI , wenn kein solcher Abzug oder keine solche Quellensteuer vorgenommen worden wäre oder hätte vorgenommen werden müssen.
5.4 Bei Zahlungsverzug wird auf den ausstehenden Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung eine Gebühr in Höhe von einem Prozent (1 %) oder dem nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatz (je nachdem, welcher niedriger ist) pro Monat erhoben.
5.5 Nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit Clarity AI die Gebühren jährlich erhöhen, sofern der Lizenznehmer mindestens neunzig (90) Tage im Voraus darüber informiert wird. Beträgt die Erhöhung mehr als zehn Prozent (10 %) der Gebühren, kann der Lizenznehmer den Vertrag innerhalb der neunzig (90) Tage nach Erhalt der Mitteilung über die Gebührenerhöhung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen kündigen.
5.6 Die Gebühren werden auf der Grundlage des verwalteten Vermögens (AuM) des Lizenznehmers und seiner zulässigen verbundenen Unternehmen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens berechnet; sollten sich diese AuM während der Laufzeit wesentlich ändern, Clarity AI die Gebühren entsprechend anzupassen.
5.7 Alle Kosten, die Clarity AI mit (i) der Einziehung von Gebühren, die der Lizenznehmer nicht gemäß dieser Vereinbarung entrichtet hat, und/oder (ii) der Einhaltung der vom Lizenznehmer vorgeschriebenen Beschaffungsprozesse (wie z. B. an die Beschaffungsplattformen des Lizenznehmers zu entrichtende Gebühren) entstehen, gehen zu Lasten des Lizenznehmers und sind gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu zahlen.
6. VERTRAULICHKEIT
6.1. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen nur in dem Umfang nutzen, der zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich ist (der „zulässige Zweck“), und muss diese vertraulichen Informationen durch angemessene Vorsichtsmaßnahmen schützen, die denen entsprechen, die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art anwendet.
6.2 Vertrauliche Informationen: (i) sind das ausschließliche Eigentum des Offenlegenden, und der Offenlegende gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit der vertraulichen Informationen ab; (ii) sind durch diese Vertraulichkeitsbestimmungen für einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab dem Datum der Kündigung geschützt; und (iii) dürfen nicht verkauft, offengelegt, rückentwickelt, dekompiliert oder disassembliert werden.
6.3 Der Empfänger darf vertrauliche Informationen nur offenlegen: (i) gegenüber seinen Beauftragten, die diese für den zulässigen Zweck kennen müssen, vorausgesetzt, der Empfänger: (a) informiert die Beauftragten vor der Offenlegung über den vertraulichen Charakter der vertraulichen Informationen und (b) bleibt jederzeit für die Einhaltung dieses Abschnitts 6 durch die Beauftragten verantwortlich; (ii) wenn dies nach geltendem Recht erforderlich ist, vorausgesetzt, der Empfänger informiert den Offenlegenden vorab über eine solche erzwungene Offenlegung (soweit gesetzlich zulässig) und leistet auf Kosten des Offenlegenden angemessene Unterstützung, falls dieser die Offenlegung anfechten möchte; und (iii) an Dritte mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Offenlegenden.
6.4 Auf Verlangen des Offenlegenden hat der Empfänger alle vertraulichen Informationen zurückzugeben oder zu vernichten; der Empfänger darf jedoch eine Kopie aufbewahren, wenn diese: (i) gesetzlich vor der Vernichtung geschützt ist, (ii) ausschließlich zu Archivierungszwecken gemäß den Richtlinien des Empfängers zur Aufbewahrung von Dokumenten dient oder (iii) nur unter unverhältnismäßig hohem wirtschaftlichem Aufwand vernichtet werden kann, wobei sie gemäß diesem Abschnitt 6 vertraulich zu behandeln ist.
7. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
7.1. Sofern im Bestellformular nicht ausdrücklich anders angegeben:
- Clarity AI der alleinige Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an den Diensten, und der Lizenznehmer hat keinerlei Rechte, Ansprüche oder Anteile am geistigen Eigentum von Clarity AI einschließlich der Dienste und ihrer Inhalte), mit Ausnahme des in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Rechts auf Zugriff und Nutzung.
- Der Lizenznehmer ist der alleinige Inhaber aller Rechte am geistigen Eigentum an den Lizenznehmerdaten. Clarity AI keinerlei Rechte, Ansprüche oder Anteile am geistigen Eigentum des Lizenznehmers, mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten Rechte.
7.2 Clarity AI jegliches vom Lizenznehmer bezüglich der Dienste übermittelte Feedback oder jegliche Vorschläge („Feedback“) im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit frei zu nutzen. Der Lizenznehmer erhebt keinerlei Ansprüche auf geistige Eigentumsrechte in Bezug auf das Feedback. Clarity AI alle geistigen Eigentumsrechte an dem Feedback sowie alle Rechte, die sich aus dessen Nutzung ergeben. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle von Clarity AI in angemessener Weise geforderten Maßnahmen zu ergreifen, Clarity AI die Übertragung und den Übergang Clarity AI geistigen Eigentumsrechte Clarity AI Clarity AI bewirken bzw. nachzuweisen.
7.3 Die Dienste können Materialien von Drittanbietern enthalten, die den unter https://static.clarity.ai/Clarity_AI_DataDisclaimers.pdf aufgeführten Bedingungen unterliegen, Clarity AI von Clarity AI von Zeit zu Zeit aktualisiert werden und durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen werden; im Falle von Widersprüchen oder Unstimmigkeiten haben Clarity AI Vorrang vor den Bestimmungen dieser Vereinbarung. Clarity AI angemessene Aktualisierungen an den Diensten vornehmen, soweit dies zur Einhaltung der Bedingungen dieser Drittanbieter erforderlich ist. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Lizenzen zum Herunterladen von ISIN-Daten einzuholen.
8. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Personenbezogene Daten werden von jeder Partei als unabhängiger Datenverantwortlicher verarbeitet. Die Parteien halten ihre jeweiligen Verpflichtungen zum Schutz personenbezogener Daten nach geltendem Recht ein und treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung, versehentlichem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung personenbezogener Daten.
9. BEENDIGUNG UND AUSSETZUNG VON DIENSTEN
9.1 Jede der Parteien kann diesen Vertrag jederzeit kündigen:
- mit einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen, wenn die andere Vertragspartei dieses Abkommen wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht bis zum Ablauf der dreißig (30) Tage geheilt ist. Kann eine solche Verletzung nicht geheilt werden, wird die Kündigung sofort nach Zustellung der Mitteilung an die verletzende Partei wirksam.
- Unverzüglich durch Benachrichtigung, wenn die andere Partei in ein Verfahren nach nationalen, bundesstaatlichen oder einzelstaatlichen Konkurs-, Sanierungs-, Konkursverwaltungs- oder ähnlichen Gesetzen, die die Rechte von Gläubigern im Allgemeinen betreffen, eintritt oder unterstellt wird oder als zahlungsunfähig oder unfähig gilt, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen.
9.2 Bei Beendigung:
- Alle Rechte und Pflichten der Parteien aus diesem Vertrag erlöschen, mit Ausnahme derjenigen, die vor der Kündigung entstanden sind und für die ausdrücklich festgelegt wurde, dass sie über die Kündigung hinaus bestehen bleiben;
- Der Lizenznehmer wird alle Daten und Materialien, auf die er über die Dienste zugegriffen hat und/oder die er über diese erhalten hat und die sich in seinem Besitz befinden, löschen, wobei er jedoch eine Kopie dieser Materialien ausschließlich für rechtliche oder Compliance-Zwecke aufbewahren darf und diese Materialien nicht weiter nutzen darf; und
- Clarity AI auf schriftliche Aufforderung des Lizenznehmers alle in seinem Besitz befindlichen Lizenznehmerdaten löschen, wobei es sich jedoch das Recht vorbehält, eine Kopie dieser Materialien ausschließlich für rechtliche oder Compliance-Zwecke aufzubewahren, ohne diese Materialien weiter zu verwerten.
9.3 Clarity AI den Zugang des Lizenznehmers zu den Diensten sowie deren Nutzung aus einem der folgenden Gründe aussetzen: (i) ein tatsächlicher oder vermuteter Sicherheitsvorfall, der die Systeme von Clarity AI seiner verbundenen Unternehmen betrifft; (ii) wenn der Lizenznehmer nach vernünftiger und in gutem Glauben getroffener Einschätzung Clarity AIFolgendes getan oder versucht hat: (a) die Dienste oder Systeme von Clarity AI seiner verbundenen Unternehmen zu beschädigen, zu beeinträchtigen oder zu missbrauchen und/oder (b) die Rechte an geistigem Eigentum von Clarity AI seiner verbundenen Unternehmen zu verletzen; (iii) zur Einhaltung geltenden Rechts; (iv) zum Schutz Clarity AI potenzieller rechtlicher Haftung; oder (v) wenn der Lizenznehmer unbestrittene Gebühren nicht fristgerecht bezahlt.
9.4 Im Falle einer Aussetzung Clarity AI : (i) den Lizenznehmer benachrichtigen, wobei eine vorherige Ankündigung erfolgt, sofern dies praktikabel ist; und (ii) die Dienste unverzüglich wieder aufnehmen, wenn die Gründe für die Aussetzung wegfallen, behoben werden oder sich nach weiterer Untersuchung oder Erörterung als nicht gegeben erweisen. War der Lizenznehmer nicht die Ursache für die Aussetzung, gewährt Clarity einen anteiligen Nachlass auf die Gebühren für die betroffenen Dienste für den Zeitraum der Aussetzung.
10. GARANTIE
10.1 Der Lizenznehmer gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte und Genehmigungen zur Übertragung und Nutzung der Lizenznehmerdaten über die Dienste verfügt und diese während der Laufzeit dieser Vereinbarung aufrechterhalten wird.
10.2 Clarity AI , dass es bei der Erbringung der Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt vorgeht und die Dienstleistungen professionell und fachgerecht erbringt.
10.3 Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, werden die Dienste „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt, und alle Zusicherungen, Gewährleistungen, Bedingungen und Bestimmungen – seien sie ausdrücklich oder durch geltendes Recht impliziert – sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Clarity AI jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung hinsichtlich der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Richtigkeit, der Sicherheit, der Vollständigkeit, der Zuverlässigkeit, der Qualität, des Eigentumsrechts oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter sowie der Fehlerfreiheit, der Mängelfreiheit oder der Unterbrechungsfreiheit der Nutzung Clarity AI . Der Lizenznehmer nutzt die Dienste auf eigenes Risiko.
10.4 Der Lizenznehmer erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Dienste keine Prüfungs-, Anlage-, strategischen, finanziellen, beratenden, geschäftlichen, buchhalterischen, rechtlichen oder sonstigen professionellen oder fachlichen Ratschläge oder Dienstleistungen darstellen, diese nicht beinhalten und auch nicht als solche beabsichtigt sind. Clarity AI dem Lizenznehmer, in solchen Angelegenheiten fachkundigen Rat einzuholen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Dienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche im Zusammenhang mit ESG-Ratings oder ESG-Rating-Aktivitäten, den damit verbundenen Ergebnissen, Methoden oder Analyseprozessen, unabhängig bereitgestellt werden und der Lizenznehmer nicht versuchen darf, diese zu beeinflussen.
10.5 Nach bestem Wissen von Clarity AI verfügt das Unternehmen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens über alle erforderlichen behördlichen oder gesetzlichen Lizenzen, Genehmigungen oder behördlichen Zulassungen, die für die Erbringung der Dienste notwendig sind. Sofern dies zur Einhaltung geltenden Rechts oder aufsichtsrechtlicher Erwartungen erforderlich ist oder falls Clarity AI keine Materialien Dritter im Zusammenhang mit den Diensten mehr zur Verfügung stehen, Clarity AI nach vernünftigem Ermessen und nach eigenem Ermessen: (i) alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen oder behördlichen Zulassungen einholen, um die Dienste weiterhin bereitzustellen; (ii) die Dienste so anpassen, dass sie diesen Änderungen entsprechen; oder (iii) die Bereitstellung der betroffenen Dienste ganz oder teilweise einstellen. Sollte eine solche von Clarity AI ergriffene Maßnahme die Fähigkeit des Lizenznehmers, die Dienste zu erhalten oder zu nutzen, Clarity AI beeinträchtigen, Clarity AI nach eigenem, angemessenem Ermessen entweder: (a) eine anteilige Rückerstattung der Gebühren für die nicht erbrachten Dienste gewähren; oder (b) einen proportionalen Nachlass auf die Gebühren gewähren, der den Auswirkungen einer solchen Änderung der Dienste entspricht. Die hierin genannten Rechtsbehelfe stellen die einzigen Rechtsbehelfe des Lizenznehmers im Zusammenhang mit einer Änderung oder Beendigung der Dienste gemäß dieser Ziffer 10.5 dar.
11. HAFTUNGSANSPRÜCHE
11.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 11.3 Clarity AI den Lizenznehmer, seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Führungskräfte, Mitarbeiter und Beauftragte von jeglicher Haftung, allen Schäden, Verlusten, Kosten oder Aufwendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten und -auslagen), die sich aus Klagen, Ansprüchen oder Verfahren Dritter (im Folgenden „Anspruch“) gegen den Lizenznehmer und/oder dessen Führungskräfte, Mitarbeiter, Beauftragte und verbundene Unternehmen ergeben, in denen behauptet wird, dass die Dienste geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen, sofern ein solcher Anspruch nicht zurückzuführen ist auf: (i) einen Verstoß des Lizenznehmers, seiner verbundenen Unternehmen oder autorisierten Nutzer gegen diese Vereinbarung; (ii) der Nutzung einer veralteten Version der Dienste durch den Lizenznehmer, wenn die dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellte aktuelle Version die behauptete Verletzung verhindert hätte; (iii) einer Änderung der Dienste durch den Lizenznehmer; (iv) der Nutzung der Dienste durch den Lizenznehmer in Kombination mit Daten, Software oder anderen Anwendungen, Produkten, Inhalten oder Verfahren, die nicht von Clarity AI bereitgestellt wurden Clarity AI wobei diese Kombination Gegenstand der Forderung ist); oder (v) der Befolgung Clarity AI Anweisungen, Entwürfen, Spezifikationen oder Änderungen des Lizenznehmers durch Clarity AI .
11.2 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 11.3 stellt der Lizenznehmer Clarity AI, seine verbundenen Unternehmen sowie deren Führungskräfte, Mitarbeiter und Beauftragte von allen Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten, Kosten oder Aufwendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten und -auslagen) freistellt, verteidigt und schadlos hält, die sich aus Ansprüchen ergeben, die auf oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Lizenznehmers oder der autorisierten Nutzer gegen diese Vereinbarung oder einer Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter entstehen, soweit diese Ansprüche nicht auf einem Verstoß von Clarity AI oder seinen verbundenen Unternehmen gegen diese Vereinbarung beruhen.
11.3 Die in diesem Abschnitt 11 (Haftungsfreistellung) beschriebenen Haftungsfreistellungen gelten unter der Voraussetzung, dass die freigestellte Partei („freigestellte Partei“):
- die entschädigende Partei ("Entschädiger") innerhalb von fünfzehn (15) Tagen, nachdem sie von der Existenz des Anspruchs Kenntnis erlangt hat, schriftlich über das Bestehen des Anspruchs informiert;
- räumt dem Freistellenden die alleinige Befugnis ein, auf eigene Kosten und unter Hinzuziehung eines für den Freigestellten zumutbaren Rechtsbeistands die Verteidigung sowie etwaige Vergleichs- und Vermittlungsverhandlungen zu leiten; vorausgesetzt jedoch, dass der Entschädigungsberechtigte das Recht hat, auf eigene Kosten an solchen Vergleichs- und Vermittlungsverhandlungen teilzunehmen, und dass jeder Vergleich, der in einem anderen Rechtsbehelf als einer finanziellen Entschädigung besteht (einschließlich des Eingeständnisses einer Rechtsverletzung, eines Vertragsbruchs oder einer Schuld), der Zustimmung des Entschädigungsberechtigten bedarf, die nicht ohne triftigen Grund verweigert werden darf; und
- dem Entschädigungspflichtigen auf dessen Kosten jede angemessene Unterstützung und Offenlegung zur Abwehr des Anspruchs zukommen lässt.
11.4 Der Entschädigungsberechtigte hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Verluste, die unter die hierin festgelegte Entschädigungsverpflichtung fallen, so gering wie möglich zu halten.
11.5 Bestätigt der Entschädigungsverpflichtete dem Entschädigungsberechtigten nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Bekanntwerden des Anspruchs seine Absicht, sich gegen diesen Anspruch zu verteidigen, so ist der Entschädigungsberechtigte berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Verteidigung gegen diesen Anspruch unter Einsatz seiner Rechtsbeistände zu leiten. Die Verteidigung des Entschädigungsberechtigten gegen einen Anspruch schränkt die Entschädigungsverpflichtungen des Entschädigungsverpflichteten gemäß dieser Vereinbarung nicht ein.
12. HAFTUNG UND AUSSCHLÜSSE
12.1 Sind einzelne oder alle Dienste Gegenstand einer Forderung, Klage, eines Verfahrens oder einer Behauptung, dass diese Dienste die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, oder besteht eine begründete Wahrscheinlichkeit, dass die Dienste Gegenstand einer solchen Forderung oder Behauptung werden („rechtsverletzende Dienste“), Clarity AI nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (i) für den Lizenznehmer das Recht erwerben, die rechtsverletzenden Dienste wie in dieser Vereinbarung vorgesehen weiter zu nutzen; (ii) die rechtsverletzenden Dienste durch einen nicht rechtsverletzenden Ersatzdienst ersetzen, der in Qualität und Inhalt den rechtsverletzenden Diensten im Wesentlichen entspricht; oder (iii) die rechtsverletzenden Dienste kündigen und dem Lizenznehmer einen anteiligen Teil der Gebühren erstatten, der den gekündigten, nicht erbrachten rechtsverletzenden Diensten entspricht. Die Wahl einer der in dieser Klausel genannten Optionen Clarity AIstellt neben der in Abschnitt 11.1 (Freistellungen) festgelegten Freistellung zugunsten des Lizenznehmers den einzigen Rechtsbehelf des Lizenznehmers für den Fall dar, dass einzelne oder alle Dienste rechtsverletzende Dienste sind.
12.2 VORBEHALTLICH DER KLAUSEL 12.3 UND SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, HAFTEN WEDER DIE PARTEIEN NOCH IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, VERTRIEBSPARTNER, VERTRETER, UNTERAUFTRAGNEHMER ODER LIEFERANTEN IN IRGENDEINER WEISE FÜR UMSATZ- ODER GEWINNVERLUSTE (MIT AUSNAHME DER ZAHLUNG DER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG VORGESEHENEN GEBÜHREN), GESCHÄFTSVERLUSTE, DATENVERLUSTE ODER SONSTIGE NEBEN-, FOLGE-, INDIREKTE ODER EXEMPLARISCHE, STRAFRECHTLICHE ODER BESONDERE VERLUSTE ODER SCHÄDEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT IHRES EINTRETENS HINGEWIESEN WURDE, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ODER DEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN ODER AUF EINE ANDERE URSACHE JEGLICHER ART ZURÜCKZUFÜHREN SIND, UNABHÄNGIG VON DER ART DES ANSPRUCHS ODER DER KLAGE (OB AUFGRUND EINES VERTRAGS, EINER FAHRLÄSSIGKEIT, EINER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGEN HAFTUNG ODER EINES ANDEREN DELIKTS, EINES GESETZES ODER AUS EINEM ANDEREN GRUND).
12.3 DIE HÖCHSTHAFTUNG JEDER PARTEI, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGIBT ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHT, UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSGRUNDLAGE, IST AUF DIE GESAMTSUMME DER GEBÜHREN BESCHRÄNKT, DIE DER LIZENZNEHMER CLARITY AI AN CLARITY AI FÜR DIE ZWÖLF MONATE UNMITTELBAR VOR DEM ZEITPUNKT DES ENTSTEHENS DES ERSTEN HAFTUNGSGRUNDES GEZAHLT HAT ODER ZU ZAHLEN HAT. DAS VORLIEGEN MEHRERER ANSPRÜCHE FÜHRT ZU KEINER ERWEITERUNG DIESER BESCHRÄNKUNG. DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN DIESER KLAUSEL 12.3 GELTEN NICHT FÜR HAFTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT: (I) DEN VERPFLICHTUNGEN GEMÄSS ABSCHNITT 11 (SCHADENSERSATZ); (II) DER ZAHLUNG VON GEBÜHREN UND DAMIT VERBUNDENEN VERZUGSZINSEN; (III) JEGLICHER VERLETZUNG DER NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR CLARITY AI ODER UND/ODER EINER VERLETZUNG DER RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM EINER PARTEI SOWIE DER DARAUS ENTSTEHENDEN HAFTUNG; (IV) VORSÄTZLICHEM VERZUG ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN; (V) BETRUG ODER BETRÜGERISCHE FALSCHDARSTELLUNG; ODER (VI) JEGLICHE ANGELEGENHEITEN, BEI DENEN ES FÜR DIE PARTEIEN RECHTSWIDRIG WÄRE, DIE HAFTUNG EINZUSCHRÄNKEN ODER AUSZUSCHLIESSEN.
13. KOMPLIZENZ
13.1 Im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung vereinbaren die Parteien Folgendes:
- bei der Erfüllung dieser Vereinbarung die geltenden Rechtsvorschriften in Bezug auf Exportkontrollen und Wirtschaftssanktionen einzuhalten, einschließlich der Nutzung und Weitergabe von Diensten;
- sichern sich gegenseitig zu und gewährleisten, dass die von ihnen kontrollierten Personen und ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und verbundenen Unternehmen die geltenden Gesetze in Bezug auf Menschenrechte und individuelle Grundfreiheiten, Embargos, Waffen- und Drogenhandel und Terrorismus (einschließlich Finanzierung), Handels- und Zollvorschriften, Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter, Einwanderung und das Verbot der Beschäftigung von Schwarzarbeitern sowie Umweltschutz einhalten;
13.2 Bei der Erfüllung dieses Vertrags haben die Parteien alle geltenden Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Geldwäsche einzuhalten. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, werden die Parteien einander unverzüglich benachrichtigen, sobald sie Kenntnis von einem Verstoß gegen die Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Geldwäsche im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten.
13.3 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Clarity AI unverzüglich schriftlich über alle ihm bekannt gewordenen Umstände zu informieren, die (i) zu einem Interessenkonflikt führen oder (ii) die Gefahr einer unzulässigen Beeinflussung im Zusammenhang mit den ESG-Rating-Aktivitäten Clarity AIoder den Dienstleistungen begründen oder begründen könnten.
13.4 Der Lizenznehmer darf nicht versuchen, die Dienstleistungen, Methoden, Analyseprozesse, Modelle oder ESG-Rating-Aktivitäten durch geschäftliche Vereinbarungen, Vergütungsgespräche, Geschäftsmöglichkeiten oder sonstige Mittel zu beeinflussen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Forderung nach Änderungen, die darauf abzielen, ein bestimmtes Rating, eine bestimmte Bewertung, Punktzahl oder ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen.
14. VERSCHIEDENES
14.1 Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Absprachen, Vorschläge und Mitteilungen (ob mündlich oder schriftlich), die sich auf ihren Gegenstand beziehen.
14.2 Änderungen dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von den Vertragsparteien unterzeichnet werden.
14.3 Nur schriftliche Verzichtserklärungen bewirken den Verzicht auf Rechte oder Rechtsbehelfe im Rahmen dieser Vereinbarung. Ein Versäumnis, eine Verzögerung oder die teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs gilt nicht als Verzicht auf das gesamte Recht oder den gesamten Rechtsbehelf oder einen Teil davon.
14.4 Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, soweit dies auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Wird eine Partei von einem Ereignis höherer Gewalt betroffen, so wird sie: (i) die andere Partei unverzüglich über das Vorliegen und die Auswirkungen dieses Ereignisses informieren; (ii) die andere Partei in angemessener Weise über die Behebung oder Überwindung dieses Ereignisses höherer Gewalt auf dem Laufenden halten; und (iii) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Nichterfüllung oder Verzögerung zu beenden und so gering wie möglich zu halten.
14.5 Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung müssen schriftlich an die im Bestellformular angegebene Adresse oder E-Mail-Adresse der Partei erfolgen. Wird eine Aufforderung, eine Mitteilung oder eine sonstige Kommunikation per Post versandt, muss sie zusätzlich per E-Mail versandt werden. Mitteilungen gelten als zugestellt, wenn: (i) sie persönlich übergeben werden, bei Unterzeichnung einer Empfangsbestätigung; (ii) sie per kommerziellem Übernacht-Kurierdienst versandt werden, um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach der Aufgabe; (iii) per Einschreiben oder registrierter Post versandt wurden, fünf (5) Werktage nach der Aufgabe; oder (iv) per E-Mail versandt wurden, nach Bestätigung des Empfangs durch den Empfänger, vorausgesetzt, diese Antwort schließt alle automatisch generierten Antworten aus (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abwesenheitsnotizen usw.). Für diese Klausel gelten als „Werktage“ die Zeiten zwischen 9:00 und 17:00 Uhr an Wochentagen (ausgenommen Feiertage), soweit dies für den Ort des Empfangs der Mitteilung zutrifft.
14.6 Clarity AI , seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag an Subunternehmer weiterzuvergeben, sofern Clarity AI gegenüber dem Lizenznehmer für die Erfüllung der Verpflichtungen durch seine Subunternehmer Clarity AI .
14.7 Diese Vereinbarung gilt zugunsten der Vertragsparteien sowie ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger, Vollstrecker und zulässigen Abtretungsempfänger und ist für diese verbindlich. Jede Abtretung oder Übertragung dieser Vereinbarung oder der daraus resultierenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen Zustimmung der Parteien. Clarity AI jedoch Clarity AI , diese Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen abzutreten oder zu übertragen oder im Falle einer Fusion oder einer Übertragung aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögenswerte an einen Dritten nach Benachrichtigung des Lizenznehmers.
14.8 Keine Bestimmung dieser Vereinbarung und kein Geschäftsgebaren zwischen den Parteien ist so auszulegen, dass dadurch eine Personengesellschaft, ein Joint Venture, ein Arbeitsverhältnis oder ein Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien oder ihren Vertretern begründet wird. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei zu verpflichten, für sie Verbindlichkeiten einzugehen oder anderweitig in ihrem Namen zu handeln.
14.9 Die Vertragsparteien gewähren keiner anderen Partei als den Vertragsparteien dieser Vereinbarung sowie deren jeweiligen Rechtsnachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern Rechte oder Rechtsbehelfe. Jeder Schaden, den ein zulässiges verbundenes Unternehmen (im Falle des Lizenznehmers) bzw. ein verbundenes Unternehmen (im Falle von Clarity AI) infolge eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung erleidet, wird als ein Schaden behandelt, den die betreffende Vertragspartei selbst unmittelbar erlitten hat. Nur die Vertragsparteien sind berechtigt, Abschnitt 11 (Haftungsfreistellungen) gegebenenfalls im Namen ihrer verbundenen Unternehmen sowie ihrer und deren Führungskräfte, Mitarbeiter und Beauftragten durchzusetzen. Kein Vertreter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, die Bestimmungen dieser Vereinbarung direkt durchzusetzen.
14.10 Clarity AI den Namen und das Logo des Lizenznehmers in seiner Kommunikation mit potenziellen und bestehenden Kunden verwenden und auf seiner Website angeben, dass der Lizenznehmer ein Clarity AI ist und welche Module bereitgestellt werden, vorausgesetzt, dass: (i) keine Einzelheiten zur Nutzung der Dienste durch den Lizenznehmer offengelegt werden; (ii) diese Nutzung den Markenrichtlinien des Lizenznehmers entspricht; und (iii) jede sonstige Nutzung der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lizenznehmers bedarf.
14.11 Die Abschnitte 3 (Lizenz und Nutzungsbeschränkungen), 6 (Vertraulichkeit), 7 (Rechte an geistigem Eigentum), 10 (Gewährleistung), 11 (Freistellungen), 12 (Haftung und Haftungsausschlüsse) und 14 (Sonstiges) bleiben auch nach einer Kündigung bestehen.
14.12 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht oder Schiedsrichter für nichtig oder als gegen geltendes Recht verstoßend befunden werden, wird diese Bestimmung vom Gericht oder vom Schiedsrichter so geändert und ausgelegt, dass die Ziele der ursprünglichen Bestimmung im größtmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang erreicht werden, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
14.13 Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen Recht der im Bestellformular angegebenen Gerichtsbarkeit und der ausschließlichen Zuständigkeit der im Bestellformular angegebenen Gerichte. Die Parteien verzichten auf das Recht, sich auf andere Rechtsordnungen oder Gerichtsbarkeiten zu berufen, auf die sie möglicherweise Anspruch hätten. Sofern im Bestellformular kein anwendbares Recht und keine Gerichtsbarkeit angegeben sind, unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen und Gerichten am Sitz der Clarity AI Einheit von Clarity AI .
Allgemeine Geschäftsbedingungen 2026
T&C herunterladenDatum: 01.04.2026
Diese Geschäftsbedingungen gelten, wenn sie in einem Auftragsformular (wie unten definiert) erwähnt werden (diese Geschäftsbedingungen und das entsprechende Auftragsformular zusammen der "Vertrag") und regeln die Erbringung der von Clarity AI für den Lizenznehmer (jeweils eine "Partei" und zusammen die "Parteien") erbrachten Leistungen, wie diese großgeschriebenen Begriffe unten definiert sind. Im Falle von Konflikten oder Unstimmigkeiten hat das Bestellformular Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. DEFINITIONEN
Sofern in diesem Abkommen nicht anders definiert, haben die nachstehend in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe die folgende Bedeutung:
- „Verbundenes Unternehmen“: bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei beherrscht, von einer Partei beherrscht wird oder mit einer Partei unter gemeinsamer Beherrschung steht, wobei „Beherrschung“ den direkten oder indirekten Besitz der Befugnis bedeutet, die Geschäftsführung und die Politik zu lenken oder deren Lenkung zu bewirken.
- "Vertrag": bezeichnet diese Geschäftsbedingungen, das Bestellformular, alle geltenden Anhänge und Anlagen sowie alle anderen Dokumente, die durch Verweis einbezogen werden.
- "Anwendbare(s) Recht(e)": alle internationalen, nationalen und regionalen Gesetze, Regeln, Rechtsvorschriften (einschließlich derjenigen, die von Regierungs- oder Regulierungsbehörden auferlegt werden, sowie alle Vorschriften des Industriesektors) und Gerichtsbeschlüsse (oder ähnliche Gerichtsentscheidungen), die für eine Partei im Rahmen dieses Abkommens gelten.
- "AuM": bezeichnet das verwaltete Vermögen.
- "Anti-Bribery and Anti-Money Laundering Law": bezeichnet das Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) und das UK Bribery Act 2010.
- "Autorisierte Benutzer": bezeichnet die Mitarbeiter des Lizenznehmers, die zum Zugriff auf die Dienste berechtigt sind, sofern im Bestellformular nicht anders definiert.
- "Zugangsdaten": bezeichnet alle Benutzernamen, Passwörter, Schlüssel und/oder andere Zugangsdaten, die Clarity AI dem Lizenznehmer für den Zugang zu den Services ausstellt.
- "Vertrauliche Informationen": sind Informationen, die von einer Partei oder ihren Vertretern (dem "Offenleger") der anderen Partei oder ihren Vertretern (dem "Empfänger") zur Verfügung gestellt werden und die als "vertraulich" oder ähnlich gekennzeichnet sind oder von einer vernünftigen Person als vertraulich verstanden werden würden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) die Vereinbarung und (ii) Informationen über den Offenleger und seine Unterauftragnehmer, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verhandlung ausgetauscht werden. Zu den vertraulichen Informationen von Clarity AIgehören auch die Dienstleistungen und jegliches Feedback, das der Lizenznehmer zu den Dienstleistungen gibt. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht Informationen, die: (a) öffentlich zugänglich sind, es sei denn, sie sind auf eine rechtswidrige Handlung oder Unterlassung des Empfängers zurückzuführen; (b) der Empfänger rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt hat; (c) vor der Freigabe durch den Offenleger ausdrücklich schriftlich zur Veröffentlichung freigegeben wurden; oder (d) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden, ohne sich auf vertrauliche Informationen zu stützen oder darauf Bezug zu nehmen.
- "Gebühren": bezeichnet die vom Lizenznehmer zu zahlenden Gebühren als Gegenleistung für die im jeweiligen Bestellformular aufgeführten Dienstleistungen.
- „„Ereignis höherer Gewalt“: bezeichnet ein Ereignis, das unvorhersehbar ist oder, falls vorhersehbar, unvermeidbar ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Situationen: Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Revolte, Streik und Arbeitskämpfe, Denial-of-Service-Angriffe, Cyberkriminalität, die durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen nicht verhindert werden kann, Sabotage, Pandemie, Vandalismus, Feuer, Überschwemmung oder jedes andere außergewöhnliche Wetterereignis, behördliche oder gerichtliche Anordnungen sowie Strom- oder Telekommunikationsausfälle.
- "IP-Rechte": bezeichnet alle Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum in der ganzen Welt, ob eingetragen oder nicht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Gebrauchs- und Industriemodelle, gewerbliche Muster und Zeichnungen, Erfindungen, Marken und andere Unterscheidungszeichen (eingetragen oder nicht), Handelsnamen, Urheberrechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nutzungsrechte, Vervielfältigungsrechte, Umgestaltungsrechte [einschließlich der Befugnis, während der gesamten Lebensdauer der Rechte des Inhabers des umgestalteten Werks alle Verwertungsrechte am Ergebnis der Umgestaltung auszuüben], Verbreitungsrechte, Verbreitungsrechte, Rechte zur öffentlichen Wiedergabe und Rechte zur Weitergabe an Dritte, jeweils im Hinblick auf jede Art der Verwertung), Rechte an Domänennamen, Rechte an Datenbanken (einschließlich sui generis) und Rechte an (eingetragenen oder nicht eingetragenen) Geschmacksmustern und Modellen, Rechte an Halbleitern und Topographien, Rechte an industriellen Mechanismen, Urheberpersönlichkeitsrechte, Know-how und Fabrikationsgeheimnisse, Entwicklungen, Änderungen und Verbesserungen sowie alle anderen Rechte ähnlicher Art, die am Tag des Inkrafttretens des Abkommens, davor oder danach irgendwo auf der Welt einen ähnlichen Schutz erfordern.
- "Daten des Lizenznehmers": Daten, die der Lizenznehmer an Clarity AI AI übermittelt, um die Dienste zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anlageportfolios, Beträge und Strukturen.
- "Auftragsformular": bezeichnet ein vereinbartes Auftragsformular oder eine andere Art von Dokument, in dem die Erbringung von Dienstleistungen für den Lizenznehmer vereinbart wird und das auf diese Geschäftsbedingungen verweist.
- "Zugelassenes verbundenes Unternehmen": bezeichnet ein verbundenes Unternehmen des Lizenznehmers, das in Übereinstimmung mit dem geltenden Bestellformular auf die Dienste zugreifen oder diese nutzen darf.
- "Verlängerungsfrist": hat die in Abschnitt 2 (Laufzeit) festgelegte Bedeutung.
- "Vertreter": bedeutet in Bezug auf eine Partei: (a) ihre verbundenen Unternehmen und (b) ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Bevollmächtigten, Partner, Unterauftragnehmer, Rechts- und Buchhaltungsberater und Mitarbeiter.
- "Dienste": bezeichnet alle Clarity AI Dienste, die dem Lizenznehmer im Rahmen eines Auftragsformulars zur Verfügung gestellt werden, einschließlich aller Informationen, die über diese Dienste zugänglich sind, jedoch ausschließlich der Daten des Lizenznehmers.
- „Supportleistungen“: bezeichnet: (a) die Meldung von Fehlern über https://clarityai.zendesk.com/hc/en-us; und (b) Aktualisierungen der Dienste, die den vergleichbaren Kunden Clarity AIallgemein zur Verfügung gestellt werden. Die Support-Services umfassen nicht: (i) die Behebung von Problemen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Lizenznehmer nicht auf die Dienste zugreifen oder diese nutzen kann; (ii) die Behebung von Fehlern in Anpassungen, die der Lizenznehmer an den Diensten vorgenommen hat; (iii) die Analyse oder Interpretation der Dienste; oder (iv) jegliche Implementierung, Installation, Schulung oder sonstige Dienstleistungen.
- "Laufzeit": bezeichnet die Erstlaufzeit (wie im Bestellformular definiert) und alle Verlängerungslaufzeiten.
- "Beendigung": bedeutet den Ablauf, die Nichtverlängerung oder die Beendigung des Abkommens aus irgendeinem Grund.
- "Materialien Dritter": bezeichnet Materialien oder Informationen, die über die Services bereitgestellt werden und die von Clarity AI AI von einem Dritten lizenziert worden sind.
"Personenbezogene Daten": sind Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person im Sinne des geltenden Rechts beziehen, wozu im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung auch, aber nicht ausschließlich, Unterzeichner, befugte Nutzer und Vertreter der Parteien gehören, die an der Durchführung der Vereinbarung beteiligt sind.
2. TERMIN
Diese Vereinbarung gilt ab dem Datum des Inkrafttretens für die Erstlaufzeit und verlängert sich jeweils um ein (1) Jahr (jeweils eine "Verlängerungslaufzeit"), es sei denn, eine der Vertragsparteien teilt der anderen spätestens drei (3) Monate vor dem Ende der Erstlaufzeit oder der dann laufenden Verlängerungslaufzeit mit, dass sie nicht verlängert wird.
3. LIZENZ UND NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN
3.1. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrages gewährt Clarity AI dem Lizenznehmer (und den Erlaubten Verbundenen Unternehmen, sofern diese durch ein Bestellformular autorisiert sind) für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht, die Services ausschließlich wie im Bestellformular erlaubt zu nutzen. Clarity AI ist berechtigt, die Services von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, vorausgesetzt, dass solche Änderungen die Funktionalität der Services nicht wesentlich verschlechtern.
3.2. Ohne Einschränkung wird der Lizenznehmer niemanden dazu ermächtigen: (i) die Dienste ganz oder teilweise zu verkaufen, zu vertreiben, zu übertragen, zu lizenzieren oder in irgendeiner Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, oder Analysen oder Berichte, die durch die Dienste erstellt oder von ihnen abgeleitet wurden; (ii) die Dienste mit anderer Software, Daten, Produkten oder Dienstleistungen zu kombinieren, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet (einschließlich der Nutzung der Dienste oder der Erlaubnis für Dritte, die Dienste zum Trainieren von Software oder Modellen der künstlichen Intelligenz zu nutzen); (iii) die Dienste zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu dekompilieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Quellcode, Daten, Algorithmen, Anwendungen, Dateiformate oder APIs; (iv) Verbesserungen, Modifikationen, neue Versionen oder abgeleitete Werke der Dienste oder eines Teils davon zu entwickeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf maschinelles Lernen, das Trainieren von Software oder Modellen künstlicher Intelligenz oder die Aggregation oder Modifikation von Daten; (v) die Dienste für die Erstellung oder Bewertung von Indizes, Finanzprodukten oder Wertpapieren zu nutzen, es sei denn, dies ist nach dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet; (vi) die Dienste in rechtswidriger Weise zu nutzen, einschließlich einer Nutzung oder eines Zugriffs, der die Rechte von Clarity AI oder die eines Dritten verletzt; (vii) die Eigentums- und/oder IP-Rechte von Clarity AIAI an einem Teil der Services direkt oder indirekt zu beeinträchtigen oder anzufechten; oder (viii) die Services zu nutzen, um einen Service, ein Produkt, eine Umgebung, ein Programm oder eine Infrastruktur oder einen Teil davon zu entwerfen, zu verbessern oder anderweitig zu erstellen, die ähnliche oder konkurrierende Funktionen wie die Services erfüllen.
3.3. Der Lizenznehmer ist verpflichtet: (i) den Zugang zu den Diensten ausschließlich autorisierten Nutzern zu gewähren; (ii) über IT-Systeme und einen Internetzugang zu verfügen, die für die Nutzung der Dienste kompatibel und geeignet sind (wobei der Lizenznehmer allein für deren Beschaffung und Wartung verantwortlich ist), wobei Clarity AI jegliche Haftung hinsichtlich der Verfügbarkeit oder Leistungsfähigkeit dieser Systeme und des Internetzugangs Clarity AI ; (iii) den unbefugten Zugriff auf oder die unbefugte Nutzung der Zugangsdaten und Dienste verhindern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Screen-Scraping, Crawler, Scraper oder andere Roboter) und Clarity AI unverzüglich Clarity AI jeden solchen unbefugten Zugriff oder jede solche unbefugte Nutzung informieren; (iv) keine Störungen oder Beeinträchtigungen der Authentifizierung, der Sicherheitsmaßnahmen, der Integrität oder der Leistung der Dienste zu verursachen, einschließlich jeglicher Handlungen, die eine unangemessene oder unverhältnismäßig hohe Belastung der Infrastruktur Clarity AIdarstellen könnten; oder (v) alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Übertragung von Material, das Softwareviren oder andere schädliche oder zerstörerische Computercodes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme enthält, an die Dienste oder die Systeme von Clarity AI oder deren verbundenen Unternehmen zu verhindern.
3.4. Der Lizenznehmer ist zu jeder Zeit verantwortlich für: (i) alle Handlungen, die unter dem Konto des Lizenznehmers vorgenommen werden, und (ii) die Handlungen und/oder Unterlassungen des autorisierten Benutzers und aller anderen Personen mit Zugang zu den Zugangsdaten, die der Vereinbarung entsprechen.
3.5. In Bezug auf Zugelassene Verbundene Unternehmen: (i) Der Lizenznehmer ist für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch die zugelassenen verbundenen Unternehmen und deren Vertreter verantwortlich; (ii) jede Verletzung dieser Vereinbarung durch ein zugelassenes verbundenes Unternehmen oder dessen Vertreter gilt als Verletzung durch den Lizenznehmer selbst; (iii) das zugelassene verbundene Unternehmen darf nur so lange auf den Dienst zugreifen, wie es weiterhin ein verbundenes Unternehmen des Lizenznehmers ist; (iv) jede juristische Person, die nach dem Datum des Abschlusses eines Bestellformulars Lizenznehmer-Mitglied wird, ist kein Zugelassenes Tochterunternehmen im Sinne dieser Vereinbarung; und (v) auf Anfrage von Clarity AI muss der Lizenznehmer eine Liste der Tochterunternehmen vorlegen, die Zugang zu den Services haben, und Clarity AI kann diese Tochterunternehmen auffordern, einen Zusatz zu unterzeichnen, der bestätigt, dass die Tochterunternehmen den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen.
3.6. Clarity AI darf die Daten des Lizenznehmers nicht für andere Zwecke als für die Erbringung der Leistungen verwenden. Clarity AI ist jedoch berechtigt, die Nutzung der Services durch den Lizenznehmer ausschließlich zur Verbesserung der Clarity AI Produkte und Services zu analysieren, vorausgesetzt, dass keine Informationen, die den Lizenznehmer, die autorisierten Nutzer oder die Daten des Lizenznehmers identifizieren, an Dritte weitergegeben werden. Clarity AI darf seinen Providern in regelmäßigen Abständen den Namen des Lizenznehmers, das verwaltete Vermögen und die Anzahl der autorisierten Nutzer mitteilen.
4. SICHERHEIT UND UNTERSTÜTZUNG
4.1. Clarity AI stellt die Support Services ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung. Alles, was über die Services oder Support Services hinausgeht, unterliegt einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien und kann für den Lizenznehmer mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
4.2. Clarity AI unterhält angemessene physische und operative Sicherheitsmaßnahmen für die Services. Der Lizenznehmer erkennt an, dass alle Sicherheitsmaßnahmen inhärente Risiken bergen und umgangen werden können.
5. GEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1. Sofern im jeweiligen Bestellformular nicht anders angegeben: (i) Die Gebühren sind nicht erstattungsfähig, werden in Rechnung gestellt und müssen vom Lizenznehmer am Tag des Inkrafttretens und an jedem darauf folgenden Jahrestag bezahlt werden; und (ii) alle Rabatte sind einmalig.
5.2. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle unbestrittenen Entgelte in voller Höhe und ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Zurückbehaltung jeglicher Art auf das Konto der Clarity AI zu zahlen.
5.3. Die Entgelte verstehen sich exklusive Steuern, die vom Lizenznehmer getragen werden, mit Ausnahme der Steuern, die auf das Nettoeinkommen von Clarity AI erhoben werden. Unterliegen die Gebühren ganz oder teilweise dem Abzug oder der Einbehaltung von Steuern, so werden diese Gebühren in dem Umfang erhöht, der erforderlich ist, um sicherzustellen, dass Clarity AI nach Abzug oder Einbehaltung einen Betrag erhält, der dem Betrag entspricht, den sie erhalten hätte, wenn ein solcher Abzug oder eine solche Einbehaltung nicht vorgenommen worden wäre oder nicht vorgenommen werden müsste.
5.4. Für überfällige Zahlungen wird eine Gebühr von einem Prozent (1 %) oder dem höchsten nach geltendem Recht zulässigen Satz (je nachdem, welcher Satz niedriger ist) pro Monat auf den ausstehenden Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung erhoben.
5.5. Nach der Erstlaufzeit kann Clarity AI die Gebühren jährlich erhöhen, indem sie den Lizenznehmer mindestens neunzig (90) Tage vorher darüber informiert. Beträgt die Erhöhung mehr als zehn Prozent (10%) der Gebühren, kann der Lizenznehmer den Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen innerhalb der neunzig (90) Tage nach der Mitteilung über die Gebührenerhöhung kündigen.
5.6. Die Gebühren werden auf der Grundlage der AuM des Lizenznehmers und seiner Zugelassenen Verbundenen Unternehmen zum Datum des Inkrafttretens berechnet und wenn sich diese AuM während der Laufzeit wesentlich ändern, kann Clarity AI die Gebühren entsprechend anpassen.
5.7. Alle Kosten, die Clarity AI AI im Zusammenhang mit: (i) dem Einzug von Gebühren, die vom Lizenznehmer nicht in Übereinstimmung mit diesem Vertrag gezahlt werden; und/oder (ii) der Einhaltung von Beschaffungsprozessen, die vom Lizenznehmer verlangt werden (wie z.B. Gebühren, die an Beschaffungsplattformen des Lizenznehmers zu zahlen sind), werden vom Lizenznehmer getragen und sind in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrages zu zahlen.
6. VERTRAULICHKEIT
6.1. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen nur in dem Maße nutzen, wie es für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich ist (der "zulässige Zweck"), und muss vertrauliche Informationen mit angemessenen Vorsichtsmaßnahmen schützen, die denen entsprechen, die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art verwendet.
6.2. Vertrauliche Informationen: (i) sind das ausschließliche Eigentum des Offenlegenden und der Offenlegende gibt keine Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit der vertraulichen Informationen; (ii) sind durch diese Vertraulichkeitsbestimmungen für drei (3) Jahre ab dem Datum der Beendigung geschützt; und (iii) dürfen nicht verkauft, offengelegt, zurückentwickelt, dekompiliert oder zerlegt werden.
6.3. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen nur (i) an seine Vertreter weitergeben, die sie für den zulässigen Zweck kennen müssen, vorausgesetzt, dass der Empfänger: (a) die Vertreter vor der Offenlegung über den vertraulichen Charakter der vertraulichen Informationen informiert und (b) zu jeder Zeit für die Einhaltung dieses Abschnitts 6 durch die Vertreter verantwortlich bleibt; (ii) wenn dies durch geltendes Recht vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, der Empfänger informiert den Offenleger vorab über eine solche erzwungene Offenlegung (soweit gesetzlich zulässig) und leistet ihm auf seine Kosten angemessene Unterstützung, falls er die Offenlegung anfechten möchte; und (iii) an Dritte mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Offenlegers.
6.4. Auf Verlangen des Informationsgebers muss der Empfänger alle vertraulichen Informationen zurückgeben oder vernichten; er kann jedoch eine Kopie aufbewahren, wenn diese (i) gesetzlich vor der Vernichtung geschützt ist, (ii) in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Empfängers zur Aufbewahrung von Dokumenten rein archivarischen Zwecken dient oder (iii) nur mit unangemessenem wirtschaftlichem Aufwand vernichtet werden kann, wobei sie gemäß diesem Abschnitt 6 vertraulich zu behandeln ist.
7. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
7.1. Sofern im Bestellformular nicht ausdrücklich anders angegeben:
- Clarity AI ist ausschließlicher Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an den Services und der Services, und der Lizenznehmer hat kein Recht, keinen Titel und keinen Anspruch auf das geistige Eigentum von Clarity AI AI (einschließlich der Services und ihrer Inhalte), mit Ausnahme des Rechts auf Zugang und Nutzung, das in dieser Vereinbarung ausdrücklich beschrieben ist.
- Der Lizenznehmer ist der ausschließliche Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an den Daten des Lizenznehmers. Clarity AI hat keine Rechte, Titel oder Anteile am geistigen Eigentum des Lizenznehmers, außer den in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten Rechten.
7.2. Clarity AI ist berechtigt, Feedback oder Vorschläge des Lizenznehmers zu den Services im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit frei zu verwenden ("Feedback"). Der Lizenznehmer kann keine IP-Rechte bezüglich des Feedbacks beanspruchen und Clarity AI ist Eigentümer aller IP-Rechte an, auf und aus der Nutzung des Feedbacks. Der Lizenznehmer wird alle von Clarity AI angemessen geforderten Maßnahmen ergreifen, um die Abtretung und Übertragung aller dieser IP-Rechte an Clarity AI AI zu bewirken oder nachzuweisen.
7.3. Die Services können Materialien von Drittanbietern enthalten, die den von Clarity AI von Zeit zu Zeit aktualisierten Bedingungen unter https://static.clarity.ai/Clarity_AI_DataDisclaimers.pdf unterliegen, die durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen werden und im Falle von Konflikten oder Abweichungen Vorrang vor den Bedingungen dieser Vereinbarung haben. Clarity AI ist berechtigt, die Services in angemessenem Umfang zu aktualisieren, um die Bedingungen dieser Drittanbieter zu erfüllen. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Lizenzen für den Download von ISIN-Daten zu erwerben.
8. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Personenbezogene Daten werden von jeder Partei als unabhängiger Datenverantwortlicher verarbeitet. Die Parteien halten ihre jeweiligen Verpflichtungen zum Schutz personenbezogener Daten nach geltendem Recht ein und treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung, versehentlichem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung personenbezogener Daten.
9. BEENDIGUNG UND AUSSETZUNG VON DIENSTEN
9.1. Jede Vertragspartei kann dieses Abkommen jederzeit kündigen:
- mit einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen, wenn die andere Vertragspartei dieses Abkommen wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht bis zum Ablauf der dreißig (30) Tage geheilt ist. Kann eine solche Verletzung nicht geheilt werden, wird die Kündigung sofort nach Zustellung der Mitteilung an die verletzende Partei wirksam.
- Unverzüglich durch Benachrichtigung, wenn die andere Partei in ein Verfahren nach nationalen, bundesstaatlichen oder einzelstaatlichen Konkurs-, Sanierungs-, Konkursverwaltungs- oder ähnlichen Gesetzen, die die Rechte von Gläubigern im Allgemeinen betreffen, eintritt oder unterstellt wird oder als zahlungsunfähig oder unfähig gilt, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen.
9.2. Bei Beendigung:
- Alle Rechte und Pflichten der Parteien aus diesem Vertrag erlöschen, mit Ausnahme derjenigen, die vor der Beendigung entstanden sind;
- Der Lizenznehmer löscht alle Daten und Materialien, auf die er über die Dienste zugreift und/oder die er über die Dienste erhält, sofern er eine Kopie dieser Materialien ausschließlich für rechtliche oder Compliance-Angelegenheiten aufbewahrt und diese Materialien nicht weiter verwendet; und
- Clarity AI wird auf schriftliche Aufforderung des Lizenznehmers alle in seinem Besitz befindlichen Daten des Lizenznehmers löschen, wobei Clarity AI eine Kopie dieser Materialien ausschließlich für rechtliche oder Compliance-Angelegenheiten aufbewahren darf und keine weitere Verwendung dieser Materialien vornehmen wird.
9.3. Clarity AI kann den Zugang des Lizenznehmers zu den Services und deren Nutzung aus folgenden Gründen aussetzen: (i) wenn ein tatsächlicher oder vermuteter Sicherheitsvorfall vorliegt, der die Systeme von Clarity AI und/oder der mit ihr verbundenen Unternehmen betrifft; (ii) wenn der Lizenznehmer nach vernünftiger und gutgläubiger Einschätzung von Clarity AI(a) die Services oder die Systeme von Clarity AI Clarity AIund/oder der mit ihr verbundenen Unternehmen beschädigt oder missbraucht und/oder (b) die Schutzrechte von Clarity AI AI und/oder der mit ihr verbundenen Unternehmen verletzt; (iii) wenn der Lizenznehmer (a) die Leistungen oder Systeme von Clarity AI und/oder der mit Clarity AI AI verbundenen Unternehmen zu beschädigen, zu schädigen oder zu missbrauchen und/oder (b) die geistigen Eigentumsrechte von Clarity AI und/oder der mit Clarity AI verbundenen Unternehmen zu verletzen; (iii) um geltendes Recht einzuhalten; (iv) um Clarity AI vor einer möglichen rechtlichen Haftung zu schützen; oder (v) wenn der Lizenznehmer unbestrittene Gebühren nicht rechtzeitig bezahlt.
9.4. Im Falle einer Aussetzung wird Clarity AI : (i) den Lizenznehmer benachrichtigen, wenn möglich mit vorheriger Ankündigung, und (ii) die Leistungen unverzüglich wieder aufnehmen, wenn die Gründe für die Aussetzung entfallen, beseitigt sind oder nach weiteren Untersuchungen oder Gesprächen nicht mehr zu bestehen scheinen. Wenn der Lizenznehmer nicht der Grund für die Aussetzung war, wird Clarity einen anteiligen Rabatt auf die Gebühren für die betroffenen Services für den Zeitraum der Aussetzung gewähren.
10. GARANTIE
10.1. Der Kunde garantiert, dass er während der Laufzeit dieses Vertrages alle erforderlichen Rechte und Zustimmungen hat und beibehalten wird, um die Daten des Lizenznehmers über die Dienste zu übertragen und zu nutzen.
10.2. Clarity AI gewährleistet, dass sie bei der Erbringung der Leistungen angemessene Sorgfalt walten lässt und die Leistungen professionell und fachkundig erbringt.
10.3. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung angegeben, werden die Leistungen "wie besehen" und "wie verfügbar" zur Verfügung gestellt, und alle Zusicherungen, Garantien, Bedingungen und Bestimmungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig, sind ausgeschlossen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Clarity AI lehnt jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Genauigkeit, der Sicherheit, der Vollständigkeit, der Zuverlässigkeit, der Qualität, des Eigentumsrechts oder der Nichtverletzung von Rechten, des Fehlens von Fehlern, Defekten oder der Unterbrechung der Nutzung ab. Der Lizenznehmer verlässt sich auf die Dienste auf sein eigenes Risiko.
10.4. Der Lizenznehmer erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Dienstleistungen keine Wirtschaftsprüfung, Investition, strategische, finanzielle, beratende, kommerzielle, buchhalterische, rechtliche oder sonstige professionelle oder fachkundige Beratung oder Dienstleistung sind, nicht beinhalten und auch nicht beabsichtigt sind. Clarity AI empfiehlt dem Lizenznehmer, für solche Angelegenheiten fachkundigen Rat einzuholen.
10.5. Clarity AI verfügt nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens über alle erforderlichen behördlichen oder gesetzlichen Lizenzen oder Genehmigungen, die zur Erbringung der Leistungen erforderlich sind. Sollte eine der Leistungen oder deren Erbringung einer weiteren Regulierung unterliegen oder sollten Materialien Dritter im Zusammenhang mit den Leistungen Clarity AI nicht mehr zur Verfügung stehen, kann Clarity AI nach eigenem Ermessen: (i) alle erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen einholen, um die Leistungen weiterhin zu erbringen; (ii) die Leistungen modifizieren, um mit einer solchen Änderung in Einklang zu kommen; oder (iii) die Erbringung der betroffenen Leistungen ganz oder teilweise einstellen. Wird durch eine solche Maßnahme von Clarity AI die Möglichkeit des Lizenznehmers, die Services zu erhalten oder zu nutzen, wesentlich beeinträchtigt, kann Clarity AI AI nach eigenem billigem Ermessen entweder (a) eine anteilige Rückerstattung der Entgelte für die nicht erbrachten Services oder (b) einen anteiligen Nachlass auf die Entgelte entsprechend der Auswirkung einer solchen Änderung der Services gewähren. Die hier genannten Rechtsmittel stellen das einzige Rechtsmittel des Lizenznehmers in Bezug auf eine Änderung oder Beendigung der Dienstleistungen gemäß dieser Ziffer 10.4 dar.
11. HAFTUNGSANSPRÜCHE
11.1. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 11.3 wird Clarity AI den Lizenznehmer, seine Verbundenen Unternehmen und seine und deren leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Beauftragten von allen Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten, Kosten oder Auslagen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten) freistellen und schadlos halten, die sich aus Klagen, Ansprüchen oder Verfahren ergeben, die ein Dritter (ein "Anspruch") gegen den Lizenznehmer und/oder seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten und Verbundenen Unternehmen mit der Behauptung erhebt, dass die Services Rechte des geistigen Eigentums eines Dritten verletzen, soweit ein solcher Anspruch nicht aus folgenden Gründen entsteht (i) einem Verstoß des Lizenznehmers, seiner Verbundenen Unternehmen oder der autorisierten Nutzer gegen diese Vereinbarung; (ii) der Nutzung einer nicht aktuellen Version des Dienstes durch den Lizenznehmer, wenn die dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellte aktuelle Version die behauptete Verletzung vermieden hätte; (iii) der Änderung des Dienstes durch den Lizenznehmer; (iv) die Nutzung des Dienstes durch den Lizenznehmer in Kombination mit Daten, Software oder anderen Anwendungen, Produkten, Inhalten oder Prozessen, die nicht von Clarity AI zur Verfügung gestellt wurden (deren Kombination Gegenstand des Anspruchs ist); oder (v) die Einhaltung der Anweisungen, Entwürfe, Spezifikationen oder Änderungen des Lizenznehmers durch Clarity AI .
11.2. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 11.3 wird der Lizenznehmer Clarity AI, seine Verbundenen Unternehmen sowie seine und deren leitende Angestellte, Mitarbeiter und Beauftragte von allen Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten, Kosten oder Auslagen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltsgebühren und -auslagen) freistellen und schadlos halten, die sich aus Ansprüchen ergeben, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Verletzung dieses Vertrages oder der Verletzung von Schutzrechten Dritter durch den Lizenznehmer oder die Autorisierten Nutzer ergeben, soweit diese Ansprüche nicht aus der Verletzung dieses Vertrages durch Clarity AI oder seine Verbundenen Unternehmen resultieren.
11.3. Die in diesem Abschnitt 11 (Entschädigungen) beschriebenen Entschädigungen gelten unter der Voraussetzung, dass die entschädigte Partei ("Entschädigungsempfänger"):
- die entschädigende Partei ("Entschädiger") innerhalb von fünfzehn (15) Tagen, nachdem sie von der Existenz des Anspruchs Kenntnis erlangt hat, schriftlich über das Bestehen des Anspruchs informiert;
- dem Entschädigungsempfänger die alleinige Befugnis einräumt, auf Kosten des Entschädigungsempfängers mit Hilfe eines für den Entschädigungsempfänger annehmbaren Rechtsbeistands die Verteidigung sowie die Verhandlungen über einen Vergleich und einen Kompromiss zu kontrollieren; vorausgesetzt jedoch, dass der Entschädigungsempfänger das Recht hat, auf seine Kosten an solchen Verhandlungen über einen Vergleich und einen Kompromiss teilzunehmen, und dass jeder Vergleich, der in einem anderen Rechtsbehelf als einer Geldentschädigung besteht (einschließlich des Eingeständnisses einer Verletzung, eines Verstoßes oder einer Schuld), die Zustimmung des Entschädigungsempfängers erfordert, die nicht unbillig verweigert werden darf; und
- dem Entschädigungspflichtigen auf dessen Kosten jede angemessene Unterstützung und Offenlegung zur Abwehr des Anspruchs zukommen lässt.
11.4. Der Entschädigungsempfänger unternimmt alle angemessenen Schritte, um Verluste, die der Entschädigungspflicht unterliegen, zu mindern.
11.5. Bestätigt der Entschädigungspflichtige dem Entschädigungsempfänger nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen, nachdem er vom Bestehen des Anspruchs in Kenntnis gesetzt wurde, seine Absicht, sich gegen den Anspruch zu verteidigen, so ist der Entschädigungsempfänger berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Verteidigung gegen den Anspruch durch seinen Rechtsbeistand zu kontrollieren. Die Verteidigung des Entschädigungsempfängers gegen einen Anspruch schränkt die Entschädigungsverpflichtungen des Entschädigungspflichtigen nicht ein.
12. HAFTUNG UND AUSSCHLÜSSE
12.1. Sollten einzelne oder alle Leistungen Gegenstand eines Anspruchs, einer Klage, eines Verfahrens oder einer Behauptung sein, dass diese Leistungen die IP-Rechte eines Dritten verletzen, oder besteht eine begründete Wahrscheinlichkeit, dass die Leistungen Gegenstand eines Anspruchs oder einer Behauptung werden ("Verletzende Leistungen"), kann Clarity AI nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (i) dem Lizenznehmer das Recht verschaffen, die vertragsgemäße Nutzung der verletzenden Dienste fortzusetzen; (ii) die verletzenden Dienste durch einen nicht verletzenden Ersatzdienst ersetzen, der in Qualität und Inhalt den verletzenden Diensten im Wesentlichen ähnlich ist; oder (iii) die verletzenden Dienste beenden und dem Lizenznehmer einen anteiligen Betrag der Gebühren erstatten, der den beendeten und nicht erbrachten verletzenden Diensten entspricht. Die Entscheidung von Clarity AI für eine der in dieser Klausel genannten Optionen ist das einzige Rechtsmittel des Lizenznehmers für den Fall, dass es sich bei einigen oder allen Leistungen um rechtsverletzende Leistungen handelt, zusätzlich zu der in Abschnitt 11.1 (Freistellungen) festgelegten Entschädigung zugunsten des Lizenznehmers.
12.2. VORBEHALTLICH DER KLAUSEL 12.3 UND IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTEN WEDER DIE PARTEI NOCH IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, HÄNDLER, VERTRETER, SUBUNTERNEHMER ODER LIEFERANTEN FÜR UMSATZ-, GEWINN- (MIT AUSNAHME DER ZAHLUNG VON GEBÜHREN IM RAHMEN DIESES VERTRAGS), GESCHÄFTS- ODER DATENVERLUSTE ODER ANDERE ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER INDIREKTE SCHÄDEN ODER SCHÄDEN MIT STRAFCHARAKTER, STRAFE EINSCHLIESSENDE ODER BESONDERE VERLUSTE ODER SCHÄDEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT IHRES AUFTRETENS HINGEWIESEN WURDE, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ODER DEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, ODER AUS ANDEREN GRÜNDEN, UNABHÄNGIG VON DER FORM DES ANSPRUCHS ODER DER KLAGE (UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUF VERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDEREN UNERLAUBTEN HANDLUNGEN, GESETZEN ODER SONSTIGEN BESTIMMUNGEN BERUHEN).
12.3. DIE MAXIMALE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGIBT ODER MIT IHR IN ZUSAMMENHANG STEHT, IST UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE AUF DIE GESAMTEN GEBÜHREN BESCHRÄNKT, DIE DER LIZENZNEHMER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG FÜR DIE ZWÖLF MONATE, DIE DEM TAG, AN DEM DER ERSTE KLAGEGRUND AUFTRAT, UNMITTELBAR VORAUSGINGEN, AN CLARITY AI GEZAHLT HAT ODER ZAHLEN MUSSTE. DAS VORHANDENSEIN VON MEHR ALS EINEM ANSPRUCH FÜHRT NICHT ZU EINER AUSWEITUNG DIESER GRENZE. DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN DIESER KLAUSEL 12.3 GELTEN NICHT FÜR HAFTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT: (I) DEN VERPFLICHTUNGEN GEMÄSS ABSCHNITT 11 (FREISTELLUNGEN); (II) DER ZAHLUNG VON GEBÜHREN UND DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDEN VERZUGSZINSEN; (III) EINEM VERSTOSS GEGEN ODER EINER HAFTUNG AUFGRUND EINES VERSTOSSES GEGEN DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN VON CLARITY AI DATA ODER UND/ODER EINER VERLETZUNG VON IP-RECHTEN EINER PARTEI; (IV) VORSÄTZLICHER NICHTERFÜLLUNG ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN; (V) BETRUG ODER ARGLISTIGER FEHLDARSTELLUNG; ODER (VI) EINER ANGELEGENHEIT, FÜR DIE EIN HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR DIE PARTEIEN RECHTSWIDRIG WÄRE.
13. KOMPLIZENZ
13.1. In Bezug auf dieses Abkommen vereinbaren die Parteien Folgendes:
- bei der Durchführung dieser Vereinbarung, einschließlich der Nutzung und Übertragung von Dienstleistungen, alle geltenden Gesetze und Sanktionen der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten und der Vereinten Nationen in Bezug auf Ausfuhrkontrolle und Wirtschaftssanktionen einzuhalten;
- sichern sich gegenseitig zu und gewährleisten, dass die von ihnen kontrollierten Personen und ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und verbundenen Unternehmen die geltenden Gesetze in Bezug auf Menschenrechte und individuelle Grundfreiheiten, Embargos, Waffen- und Drogenhandel und Terrorismus (einschließlich Finanzierung), Handels- und Zollvorschriften, Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter, Einwanderung und das Verbot der Beschäftigung von Schwarzarbeitern sowie Umweltschutz einhalten;
13.2. Bei der Erfüllung dieses Vertrags haben die Parteien die Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Geldwäsche einzuhalten. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, haben die Parteien einander unverzüglich zu benachrichtigen, sobald ihnen ein Verstoß gegen die Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Geldwäsche im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt wird.
14. VERSCHIEDENES
14.1. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Absprachen, Vorschläge und Mitteilungen (ob mündlich oder schriftlich), die sich auf ihren Gegenstand beziehen.
14.2. Änderungen dieses Abkommens bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien.
14.3. Nur schriftliche Verzichtserklärungen verzichten auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf im Rahmen dieses Abkommens. Ein Versäumnis, eine Verzögerung oder eine teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels gilt nicht als Verzicht auf die Gesamtheit oder einen Teil eines Rechts oder Rechtsmittels.
14.4. Keine der Vertragsparteien haftet für eine Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, soweit dies auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Ist eine Partei von einem Ereignis höherer Gewalt betroffen, wird sie: (i) die andere Partei unverzüglich über das Vorliegen und die Auswirkungen des Ereignisses zu informieren; (ii) die andere Partei in angemessener Weise über die Lösung oder Überwindung des Ereignisses höherer Gewalt auf dem Laufenden zu halten; und (iii) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um das Versäumnis oder die Verzögerung zu beenden und zu minimieren.
14.5. Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung müssen schriftlich an die im Bestellformular angegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse der Vertragspartei gerichtet werden. Mitteilungen gelten als eingegangen, wenn: (i) eigenhändig gegen Unterzeichnung einer Empfangsbestätigung zugestellt werden; (ii) per kommerziellem Übernacht-Kurierdienst um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach der Aufgabe zur Post versandt werden; (iii) per Einschreiben oder Rückschein fünf (5) Werktage nach der Aufgabe zur Post versandt werden; oder (iv) per E-Mail gegen Empfangsbestätigung des Empfängers versandt werden, wobei diese Antwort alle automatisch generierten Antworten ausschließt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Antworten von außerhalb des Büros usw.). Als "Werktage" im Sinne dieser Klausel gilt die Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr an Werktagen (außer an gesetzlichen Feiertagen), da dies für den Ort gilt, an dem die Mitteilung eingeht.
14.6. Clarity AI kann seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag an Unterauftragnehmer vergeben, sofern Clarity AI für die Leistung seiner Unterauftragnehmer gegenüber dem Lizenznehmer verantwortlich ist.
14.7. Diese Vereinbarung kommt den Parteien und ihren jeweiligen Nachfolgern, Testamentsvollstreckern und zulässigen Rechtsnachfolgern zugute und ist für sie verbindlich. Jede Abtretung oder Übertragung dieser Vereinbarung oder von Rechten oder Pflichten hieraus bedarf der vorherigen Zustimmung der Parteien. Clarity AI ist jedoch berechtigt, diese Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen abzutreten oder zu übertragen oder im Falle einer Fusion oder einer Übertragung des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Vermögens des Unternehmens an einen Dritten, wobei der Lizenznehmer davon in Kenntnis zu setzen ist.
14.8. Keine Bestimmung dieses Abkommens und keine Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ist so auszulegen, dass sie eine Partnerschaft, ein Joint Venture, ein Beschäftigungsverhältnis oder ein Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien oder zwischen ihren Vertretern begründet. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei zu binden, für sie zu haften oder anderweitig im Namen der anderen Partei zu handeln.
14.9. Die Parteien übertragen keine Rechte oder Rechtsmittel auf andere Parteien als die Parteien dieser Vereinbarung und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Bevollmächtigten. Jeder Verlust, den ein Zugelassenes Verbundenes Unternehmen (im Falle des Lizenznehmers) und ein Verbundenes Unternehmen (im Falle von Clarity AI) infolge eines Verstoßes gegen diesen Vertrag erleidet, wird als ein Verlust behandelt, den die Partei selbst unmittelbar erlitten hat. Nur jede Partei hat das Recht, Abschnitt 11 (Freistellungen) im Namen ihrer verbundenen Unternehmen und ihrer leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter geltend zu machen. Kein Vertreter oder sonstiger Dritter hat das Recht, die Bestimmungen dieses Abkommens direkt durchzusetzen.
14.10. Clarity AI darf den Namen und das Logo des Lizenznehmers in seinen Mitteilungen an seine potentiellen und tatsächlichen Kunden verwenden und auf seiner Website angeben, dass der Lizenznehmer ein Kunde von Clarity AI ist und die bereitgestellten Module nutzt, vorausgesetzt, dass (i) keine Einzelheiten der Nutzung der Services durch den Lizenznehmer offengelegt werden; (ii) eine solche Verwendung den Markenrichtlinien des Lizenznehmers entspricht; und (iii) jede andere Verwendung erfordert, dass der Lizenznehmer (i) keine Einzelheiten über die Nutzung der Dienste durch den Lizenznehmer offengelegt werden; (ii) eine solche Nutzung mit den Markenrichtlinien des Lizenznehmers übereinstimmt; und (iii) jede andere Nutzung die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Lizenznehmers erfordert.
14.11. Die Abschnitte 3 (Lizenz und Nutzungsbeschränkungen), 6 (Vertraulichkeit), 7 (Geistiges Eigentum), 10 (Gewährleistung), 11 (Haftungsfreistellung), 12 (Haftung und Ausschlüsse) und 14 (Sonstiges) gelten auch nach einer Beendigung.
14.12. Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung von einem zuständigen Gericht oder einem Schiedsrichter für nichtig erklärt werden oder gegen geltendes Recht verstoßen, wird diese Bestimmung vom Gericht oder einem Schiedsrichter geändert und so ausgelegt, dass die Ziele der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich nach geltendem Recht erreicht werden, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
14.13. Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen Recht der im Bestellformular angegebenen Gerichtsbarkeit und der ausschließlichen Zuständigkeit der im Bestellformular angegebenen Gerichte. Die Parteien verzichten auf die Geltendmachung eines anderen Rechts oder einer anderen Gerichtsbarkeit, auf die sie möglicherweise Anspruch haben.
Bedingungen und Konditionen 2025
T&C herunterladenDatum: 10/04/2025
Diese Geschäftsbedingungen gelten, wenn sie in einem Auftragsformular (wie unten definiert) erwähnt werden (diese Geschäftsbedingungen und das entsprechende Auftragsformular zusammen der "Vertrag") und regeln die Erbringung der von Clarity AI für den Lizenznehmer (jeweils eine "Partei" und zusammen die "Parteien") erbrachten Leistungen, wie diese großgeschriebenen Begriffe unten definiert sind. Im Falle von Konflikten oder Unstimmigkeiten hat das Bestellformular Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. DEFINITIONEN
Sofern in diesem Abkommen nicht anders definiert, haben die nachstehend in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe die folgende Bedeutung:
- "Verbundenes Unternehmen": bezeichnet jedes Unternehmen, das eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht, wobei "Kontrolle" den direkten oder indirekten Besitz der Befugnis bedeutet, die Verwaltung und die Politik zu lenken oder zu veranlassen.
- "Vertrag": bezeichnet diese Geschäftsbedingungen, das Bestellformular, alle geltenden Anhänge und Anlagen sowie alle anderen Dokumente, die durch Verweis einbezogen werden.
- "Anwendbare(s) Recht(e)": alle internationalen, nationalen und regionalen Gesetze, Regeln, Rechtsvorschriften (einschließlich derjenigen, die von Regierungs- oder Regulierungsbehörden auferlegt werden, sowie alle Vorschriften des Industriesektors) und Gerichtsbeschlüsse (oder ähnliche Gerichtsentscheidungen), die für eine Partei im Rahmen dieses Abkommens gelten.
- "AuM": bezeichnet das verwaltete Vermögen.
- "Anti-Bribery and Anti-Money Laundering Law": bezeichnet das Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) und das UK Bribery Act 2010.
- "Autorisierte Benutzer": bezeichnet die Mitarbeiter des Lizenznehmers, die zum Zugriff auf die Dienste berechtigt sind, sofern im Bestellformular nicht anders definiert.
- "Zugangsdaten": bezeichnet alle Benutzernamen, Passwörter, Schlüssel und/oder andere Zugangsdaten, die Clarity AI dem Lizenznehmer für den Zugang zu den Services ausstellt.
- "Vertrauliche Informationen": sind Informationen, die von einer Partei oder ihren Vertretern (dem "Offenleger") der anderen Partei oder ihren Vertretern (dem "Empfänger") zur Verfügung gestellt werden und die als "vertraulich" oder ähnlich gekennzeichnet sind oder von einer vernünftigen Person als vertraulich verstanden werden würden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) die Vereinbarung und (ii) Informationen über den Offenleger und seine Unterauftragnehmer, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verhandlung ausgetauscht werden. Zu den vertraulichen Informationen von Clarity AIgehören auch die Dienstleistungen und jegliches Feedback, das der Lizenznehmer zu den Dienstleistungen gibt. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht Informationen, die: (a) öffentlich zugänglich sind, es sei denn, sie sind auf eine rechtswidrige Handlung oder Unterlassung des Empfängers zurückzuführen; (b) der Empfänger rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt hat; (c) vor der Freigabe durch den Offenleger ausdrücklich schriftlich zur Veröffentlichung freigegeben wurden; oder (d) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden, ohne sich auf vertrauliche Informationen zu stützen oder darauf Bezug zu nehmen.
- "Gebühren": bezeichnet die vom Lizenznehmer zu zahlenden Gebühren als Gegenleistung für die im jeweiligen Bestellformular aufgeführten Dienstleistungen.
- "Höhere Gewalt": ein Ereignis, das unvorhersehbar ist oder das, wenn es vorhersehbar ist, unvermeidbar ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Situationen: Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Revolte, Streiks und Arbeitskämpfe, Denial-of-Service-Angriffe, Cyber-Kriminalität, die nicht durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen verhindert werden kann, Sabotage, Vandalismus, Feuer, Überschwemmung oder andere außergewöhnliche klimatische Ereignisse, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, Strom- oder Telekommunikationsausfälle oder -störungen.
- "IP-Rechte": bezeichnet alle Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum in der ganzen Welt, ob eingetragen oder nicht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Gebrauchs- und Industriemodelle, gewerbliche Muster und Zeichnungen, Erfindungen, Marken und andere Unterscheidungszeichen (eingetragen oder nicht), Handelsnamen, Urheberrechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nutzungsrechte, Vervielfältigungsrechte, Umgestaltungsrechte [einschließlich der Befugnis, während der gesamten Lebensdauer der Rechte des Inhabers des umgestalteten Werks alle Verwertungsrechte am Ergebnis der Umgestaltung auszuüben], Verbreitungsrechte, Verbreitungsrechte, Rechte zur öffentlichen Wiedergabe und Rechte zur Weitergabe an Dritte, jeweils im Hinblick auf jede Art der Verwertung), Rechte an Domänennamen, Rechte an Datenbanken (einschließlich sui generis) und Rechte an (eingetragenen oder nicht eingetragenen) Geschmacksmustern und Modellen, Rechte an Halbleitern und Topographien, Rechte an industriellen Mechanismen, Urheberpersönlichkeitsrechte, Know-how und Fabrikationsgeheimnisse, Entwicklungen, Änderungen und Verbesserungen sowie alle anderen Rechte ähnlicher Art, die am Tag des Inkrafttretens des Abkommens, davor oder danach irgendwo auf der Welt einen ähnlichen Schutz erfordern.
- "Daten des Lizenznehmers": Daten, die der Lizenznehmer an Clarity AI AI übermittelt, um die Dienste zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anlageportfolios, Beträge und Strukturen.
- "Auftragsformular": bezeichnet ein vereinbartes Auftragsformular oder eine andere Art von Dokument, in dem die Erbringung von Dienstleistungen für den Lizenznehmer vereinbart wird und das auf diese Geschäftsbedingungen verweist.
- "Zugelassenes verbundenes Unternehmen": bezeichnet ein verbundenes Unternehmen des Lizenznehmers, das in Übereinstimmung mit dem geltenden Bestellformular auf die Dienste zugreifen oder diese nutzen darf.
- "Verlängerungsfrist": hat die in Abschnitt 2 (Laufzeit) festgelegte Bedeutung.
- "Vertreter": bedeutet in Bezug auf eine Partei: (a) ihre verbundenen Unternehmen und (b) ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Bevollmächtigten, Partner, Unterauftragnehmer, Rechts- und Buchhaltungsberater und Mitarbeiter.
- "Dienste": bezeichnet alle Clarity AI Dienste, die dem Lizenznehmer im Rahmen eines Auftragsformulars zur Verfügung gestellt werden, einschließlich aller Informationen, die über diese Dienste zugänglich sind, jedoch ausschließlich der Daten des Lizenznehmers.
- "Supportleistungen": bedeutet: (a) Fehlermeldungen über die Leistungen oder per E-Mail an support@clarity.ai, wenn eine solche Funktion nicht verfügbar ist; und (b) Updates der Leistungen, die allgemein für ähnliche Kunden von Clarity AIzur Verfügung gestellt werden. Die Supportleistungen umfassen nicht: (i) die Lösung von Problemen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Lizenznehmer nicht auf die Services zugreifen oder diese nutzen kann; (ii) die Lösung von Fehlern bei Anpassungen, die der Lizenznehmer an den Services vorgenommen hat; (iii) die Analyse oder Interpretation der Services; oder (iv) jegliche Implementierungs-, Installations-, Schulungs- oder sonstige Dienstleistungen.
- "Laufzeit": bezeichnet die Erstlaufzeit (wie im Bestellformular definiert) und alle Verlängerungslaufzeiten.
- "Beendigung": bedeutet den Ablauf, die Nichtverlängerung oder die Beendigung des Abkommens aus irgendeinem Grund.
- "Materialien Dritter": bezeichnet Materialien oder Informationen, die über die Services bereitgestellt werden und die von Clarity AI AI von einem Dritten lizenziert worden sind.
"Personenbezogene Daten": sind Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person im Sinne des geltenden Rechts beziehen, wozu im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung auch, aber nicht ausschließlich, Unterzeichner, befugte Nutzer und Vertreter der Parteien gehören, die an der Durchführung der Vereinbarung beteiligt sind.
2. TERMIN
Diese Vereinbarung gilt ab dem Datum des Inkrafttretens für die Erstlaufzeit und verlängert sich jeweils um ein (1) Jahr (jeweils eine "Verlängerungslaufzeit"), es sei denn, eine der Vertragsparteien teilt der anderen spätestens drei (3) Monate vor dem Ende der Erstlaufzeit oder der dann laufenden Verlängerungslaufzeit mit, dass sie nicht verlängert wird.
3. LIZENZ UND NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN
3.1. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrages gewährt Clarity AI dem Lizenznehmer (und den Erlaubten Verbundenen Unternehmen, sofern diese durch ein Bestellformular autorisiert sind) für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht, die Services ausschließlich wie im Bestellformular erlaubt zu nutzen. Clarity AI ist berechtigt, die Services von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, vorausgesetzt, dass solche Änderungen die Funktionalität der Services nicht wesentlich verschlechtern.
3.2. Ohne Einschränkung wird der Lizenznehmer niemanden dazu ermächtigen: (i) die Dienste ganz oder teilweise zu verkaufen, zu vertreiben, zu übertragen, zu lizenzieren oder in irgendeiner Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, oder Analysen oder Berichte, die durch die Dienste erstellt oder von ihnen abgeleitet wurden; (ii) die Dienste mit anderer Software, Daten, Produkten oder Dienstleistungen zu kombinieren, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet (einschließlich der Nutzung der Dienste oder der Erlaubnis für Dritte, die Dienste zum Trainieren von Software oder Modellen der künstlichen Intelligenz zu nutzen); (iii) die Dienste zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu dekompilieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Quellcode, Daten, Algorithmen, Anwendungen, Dateiformate oder APIs; (iv) Verbesserungen, Modifikationen, neue Versionen oder abgeleitete Werke der Dienste oder eines Teils davon zu entwickeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf maschinelles Lernen, das Trainieren von Software oder Modellen künstlicher Intelligenz oder die Aggregation oder Modifikation von Daten; (v) die Dienste für die Erstellung oder Bewertung von Indizes, Finanzprodukten oder Wertpapieren zu nutzen, es sei denn, dies ist nach dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet; (vi) die Dienste in rechtswidriger Weise zu nutzen, einschließlich einer Nutzung oder eines Zugriffs, der die Rechte von Clarity AI oder die eines Dritten verletzt; (vii) die Eigentums- und/oder IP-Rechte von Clarity AIAI an einem Teil der Services direkt oder indirekt zu beeinträchtigen oder anzufechten; oder (viii) die Services zu nutzen, um einen Service, ein Produkt, eine Umgebung, ein Programm oder eine Infrastruktur oder einen Teil davon zu entwerfen, zu verbessern oder anderweitig zu erstellen, die ähnliche oder konkurrierende Funktionen wie die Services erfüllen.
3.3. Der Lizenznehmer muss: (i) nur autorisierten Nutzern Zugang zu den Services gewähren; (ii) über IT-Systeme und einen Internetzugang verfügen, die für die Nutzung der Services kompatibel und angemessen sind (für deren Beschaffung und Aufrechterhaltung der Lizenznehmer allein verantwortlich ist), und Clarity AI lehnt jede Verantwortung hinsichtlich der Verfügbarkeit oder Leistungsfähigkeit derselben ab; (iii) den unbefugten Zugang zu oder die unbefugte Nutzung der Zugangsdaten und der Services (insbesondere durch Screen-Scraping, Crawler, Scraper oder andere Roboter) verhindern und Clarity AI unverzüglich über einen solchen unbefugten Zugang oder eine solche Nutzung informieren; (iv) keine Störungen oder Unterbrechungen der Authentifizierung, der Sicherheitsmaßnahmen, der Integrität oder der Leistung der Services zu verursachen, einschließlich aller Handlungen, die die Infrastruktur von Clarity AIunangemessen oder unverhältnismäßig stark belasten; oder (v) alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Übertragung von Material, das Software-Viren oder andere schädliche oder zerstörerische Computercodes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme enthält, auf die Services oder die Systeme von Clarity AI oder der mit ihr verbundenen Unternehmen zu verhindern.
3.4. Der Lizenznehmer ist zu jeder Zeit verantwortlich für: (i) alle Handlungen, die unter dem Konto des Lizenznehmers vorgenommen werden, und (ii) die Handlungen und/oder Unterlassungen des autorisierten Benutzers und aller anderen Personen mit Zugang zu den Zugangsdaten, die der Vereinbarung entsprechen.
3.5. In Bezug auf Zugelassene Verbundene Unternehmen: (i) Der Lizenznehmer ist für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch die zugelassenen verbundenen Unternehmen und deren Vertreter verantwortlich; (ii) jede Verletzung dieser Vereinbarung durch ein zugelassenes verbundenes Unternehmen oder dessen Vertreter gilt als Verletzung durch den Lizenznehmer selbst; (iii) das zugelassene verbundene Unternehmen darf nur so lange auf den Dienst zugreifen, wie es weiterhin ein verbundenes Unternehmen des Lizenznehmers ist; (iv) jede juristische Person, die nach dem Datum des Abschlusses eines Bestellformulars Lizenznehmer-Mitglied wird, ist kein Zugelassenes Tochterunternehmen im Sinne dieser Vereinbarung; und (v) auf Anfrage von Clarity AI muss der Lizenznehmer eine Liste der Tochterunternehmen vorlegen, die Zugang zu den Services haben, und Clarity AI kann diese Tochterunternehmen auffordern, einen Zusatz zu unterzeichnen, der bestätigt, dass die Tochterunternehmen den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen.
3.6. Clarity AI darf die Daten des Lizenznehmers nicht für andere Zwecke als für die Erbringung der Leistungen verwenden. Clarity AI ist jedoch berechtigt, die Nutzung der Services durch den Lizenznehmer ausschließlich zur Verbesserung der Clarity AI Produkte und Services zu analysieren, vorausgesetzt, dass keine Informationen, die den Lizenznehmer, die autorisierten Nutzer oder die Daten des Lizenznehmers identifizieren, an Dritte weitergegeben werden. Clarity AI darf seinen Providern in regelmäßigen Abständen den Namen des Lizenznehmers, das verwaltete Vermögen und die Anzahl der autorisierten Nutzer mitteilen.
4. SICHERHEIT UND UNTERSTÜTZUNG
4.1. Clarity AI stellt die Support Services ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung. Alles, was über die Services oder Support Services hinausgeht, unterliegt einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien und kann für den Lizenznehmer mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
4.2. Clarity AI unterhält angemessene physische und operative Sicherheitsmaßnahmen für die Services. Der Lizenznehmer erkennt an, dass alle Sicherheitsmaßnahmen inhärente Risiken bergen und umgangen werden können.
5. GEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1. Sofern im jeweiligen Bestellformular nicht anders angegeben: (i) Die Gebühren sind nicht erstattungsfähig, werden in Rechnung gestellt und müssen vom Lizenznehmer am Tag des Inkrafttretens und an jedem darauf folgenden Jahrestag bezahlt werden; und (ii) alle Rabatte sind einmalig.
5.2. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle unbestrittenen Entgelte in voller Höhe und ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Zurückbehaltung jeglicher Art auf das Konto der Clarity AI zu zahlen.
5.3. Die Entgelte verstehen sich exklusive Steuern, die vom Lizenznehmer getragen werden, mit Ausnahme der Steuern, die auf das Nettoeinkommen von Clarity AI erhoben werden. Unterliegen die Gebühren ganz oder teilweise dem Abzug oder der Einbehaltung von Steuern, so werden diese Gebühren in dem Umfang erhöht, der erforderlich ist, um sicherzustellen, dass Clarity AI nach Abzug oder Einbehaltung einen Betrag erhält, der dem Betrag entspricht, den sie erhalten hätte, wenn ein solcher Abzug oder eine solche Einbehaltung nicht vorgenommen worden wäre oder nicht vorgenommen werden müsste.
5.4. Für überfällige Zahlungen wird eine Gebühr von einem Prozent (1 %) oder dem höchsten nach geltendem Recht zulässigen Satz (je nachdem, welcher Satz niedriger ist) pro Monat auf den ausstehenden Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung erhoben.
5.5. Nach der Erstlaufzeit kann Clarity AI die Gebühren jährlich erhöhen, indem sie den Lizenznehmer mindestens neunzig (90) Tage vorher darüber informiert. Beträgt die Erhöhung mehr als zehn Prozent (10%) der Gebühren, kann der Lizenznehmer den Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen innerhalb der neunzig (90) Tage nach der Mitteilung über die Gebührenerhöhung kündigen.
5.6. Die Gebühren werden auf der Grundlage der AuM des Lizenznehmers und seiner Zugelassenen Verbundenen Unternehmen zum Datum des Inkrafttretens berechnet und wenn sich diese AuM während der Laufzeit wesentlich ändern, kann Clarity AI die Gebühren entsprechend anpassen.
5.7. Alle Kosten, die Clarity AI AI im Zusammenhang mit: (i) dem Einzug von Gebühren, die vom Lizenznehmer nicht in Übereinstimmung mit diesem Vertrag gezahlt werden; und/oder (ii) der Einhaltung von Beschaffungsprozessen, die vom Lizenznehmer verlangt werden (wie z.B. Gebühren, die an Beschaffungsplattformen des Lizenznehmers zu zahlen sind), werden vom Lizenznehmer getragen und sind in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrages zu zahlen.
6. VERTRAULICHKEIT
6.1. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen nur in dem Maße nutzen, wie es für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich ist (der "zulässige Zweck"), und muss vertrauliche Informationen mit angemessenen Vorsichtsmaßnahmen schützen, die denen entsprechen, die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art verwendet.
6.2. Vertrauliche Informationen: (i) sind das ausschließliche Eigentum des Offenlegenden und der Offenlegende gibt keine Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit der vertraulichen Informationen; (ii) sind durch diese Vertraulichkeitsbestimmungen für drei (3) Jahre ab dem Datum der Beendigung geschützt; und (iii) dürfen nicht verkauft, offengelegt, zurückentwickelt, dekompiliert oder zerlegt werden.
6.3. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen nur (i) an seine Vertreter weitergeben, die sie für den zulässigen Zweck kennen müssen, vorausgesetzt, dass der Empfänger: (a) die Vertreter vor der Offenlegung über den vertraulichen Charakter der vertraulichen Informationen informiert und (b) zu jeder Zeit für die Einhaltung dieses Abschnitts 6 durch die Vertreter verantwortlich bleibt; (ii) wenn dies durch geltendes Recht vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, der Empfänger informiert den Offenleger vorab über eine solche erzwungene Offenlegung (soweit gesetzlich zulässig) und leistet ihm auf seine Kosten angemessene Unterstützung, falls er die Offenlegung anfechten möchte; und (iii) an Dritte mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Offenlegers.
6.4. Auf Verlangen des Informationsgebers muss der Empfänger alle vertraulichen Informationen zurückgeben oder vernichten; er kann jedoch eine Kopie aufbewahren, wenn diese (i) gesetzlich vor der Vernichtung geschützt ist, (ii) in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Empfängers zur Aufbewahrung von Dokumenten rein archivarischen Zwecken dient oder (iii) nur mit unangemessenem wirtschaftlichem Aufwand vernichtet werden kann, wobei sie gemäß diesem Abschnitt 6 vertraulich zu behandeln ist.
7. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
7.1. Sofern im Bestellformular nicht ausdrücklich anders angegeben:
- Clarity AI ist ausschließlicher Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an den Services und der Services, und der Lizenznehmer hat kein Recht, keinen Titel und keinen Anspruch auf das geistige Eigentum von Clarity AI AI (einschließlich der Services und ihrer Inhalte), mit Ausnahme des Rechts auf Zugang und Nutzung, das in dieser Vereinbarung ausdrücklich beschrieben ist.
- Der Lizenznehmer ist der ausschließliche Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an den Daten des Lizenznehmers. Clarity AI hat keine Rechte, Titel oder Anteile am geistigen Eigentum des Lizenznehmers, außer den in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten Rechten.
7.2. Clarity AI ist berechtigt, Feedback oder Vorschläge des Lizenznehmers zu den Services im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit frei zu verwenden ("Feedback"). Der Lizenznehmer kann keine IP-Rechte bezüglich des Feedbacks beanspruchen und Clarity AI ist Eigentümer aller IP-Rechte an, auf und aus der Nutzung des Feedbacks. Der Lizenznehmer wird alle von Clarity AI angemessen geforderten Maßnahmen ergreifen, um die Abtretung und Übertragung aller dieser IP-Rechte an Clarity AI AI zu bewirken oder nachzuweisen.
7.3. Die Services können Materialien von Drittanbietern enthalten, die den von Clarity AI von Zeit zu Zeit aktualisierten Bedingungen unter https://static.clarity.ai/Clarity_AI_DataDisclaimers.pdf unterliegen, die durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen werden und im Falle von Konflikten oder Abweichungen Vorrang vor den Bedingungen dieser Vereinbarung haben. Clarity AI ist berechtigt, die Services in angemessenem Umfang zu aktualisieren, um die Bedingungen dieser Drittanbieter zu erfüllen. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Lizenzen für den Download von ISIN-Daten zu erwerben.
8. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Personenbezogene Daten werden von jeder Partei als unabhängiger Datenverantwortlicher verarbeitet. Die Parteien halten ihre jeweiligen Verpflichtungen zum Schutz personenbezogener Daten nach geltendem Recht ein und treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung, versehentlichem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung personenbezogener Daten.
9. BEENDIGUNG UND AUSSETZUNG VON DIENSTEN
9.1. Jede Vertragspartei kann dieses Abkommen jederzeit kündigen:
- mit einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen, wenn die andere Vertragspartei dieses Abkommen wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht bis zum Ablauf der dreißig (30) Tage geheilt ist. Kann eine solche Verletzung nicht geheilt werden, wird die Kündigung sofort nach Zustellung der Mitteilung an die verletzende Partei wirksam.
- Unverzüglich durch Benachrichtigung, wenn die andere Partei in ein Verfahren nach nationalen, bundesstaatlichen oder einzelstaatlichen Konkurs-, Sanierungs-, Konkursverwaltungs- oder ähnlichen Gesetzen, die die Rechte von Gläubigern im Allgemeinen betreffen, eintritt oder unterstellt wird oder als zahlungsunfähig oder unfähig gilt, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen.
9.2. Bei Beendigung:
- Alle Rechte und Pflichten der Parteien aus diesem Vertrag erlöschen, mit Ausnahme derjenigen, die vor der Beendigung entstanden sind;
- Der Lizenznehmer löscht alle Daten und Materialien, auf die er über die Dienste zugreift und/oder die er über die Dienste erhält, sofern er eine Kopie dieser Materialien ausschließlich für rechtliche oder Compliance-Angelegenheiten aufbewahrt und diese Materialien nicht weiter verwendet; und
- Clarity AI wird auf schriftliche Aufforderung des Lizenznehmers alle in seinem Besitz befindlichen Daten des Lizenznehmers löschen, wobei Clarity AI eine Kopie dieser Materialien ausschließlich für rechtliche oder Compliance-Angelegenheiten aufbewahren darf und keine weitere Verwendung dieser Materialien vornehmen wird.
9.3. Clarity AI kann den Zugang des Lizenznehmers zu den Services und deren Nutzung aus folgenden Gründen aussetzen: (i) wenn ein tatsächlicher oder vermuteter Sicherheitsvorfall vorliegt, der die Systeme von Clarity AI und/oder der mit ihr verbundenen Unternehmen betrifft; (ii) wenn der Lizenznehmer nach vernünftiger und gutgläubiger Einschätzung von Clarity AI(a) die Services oder die Systeme von Clarity AI Clarity AIund/oder der mit ihr verbundenen Unternehmen beschädigt oder missbraucht und/oder (b) die Schutzrechte von Clarity AI AI und/oder der mit ihr verbundenen Unternehmen verletzt; (iii) wenn der Lizenznehmer (a) die Leistungen oder Systeme von Clarity AI und/oder der mit Clarity AI AI verbundenen Unternehmen zu beschädigen, zu schädigen oder zu missbrauchen und/oder (b) die geistigen Eigentumsrechte von Clarity AI und/oder der mit Clarity AI verbundenen Unternehmen zu verletzen; (iii) um geltendes Recht einzuhalten; (iv) um Clarity AI vor einer möglichen rechtlichen Haftung zu schützen; oder (v) wenn der Lizenznehmer unbestrittene Gebühren nicht rechtzeitig bezahlt.
9.4. Im Falle einer Aussetzung wird Clarity AI : (i) den Lizenznehmer benachrichtigen, wenn möglich mit vorheriger Ankündigung, und (ii) die Leistungen unverzüglich wieder aufnehmen, wenn die Gründe für die Aussetzung entfallen, beseitigt sind oder nach weiteren Untersuchungen oder Gesprächen nicht mehr zu bestehen scheinen. Wenn der Lizenznehmer nicht der Grund für die Aussetzung war, wird Clarity einen anteiligen Rabatt auf die Gebühren für die betroffenen Services für den Zeitraum der Aussetzung gewähren.
10. GARANTIE
10.1. Der Kunde garantiert, dass er während der Laufzeit dieses Vertrages alle erforderlichen Rechte und Zustimmungen hat und beibehalten wird, um die Daten des Lizenznehmers über die Dienste zu übertragen und zu nutzen.
10.2. Clarity AI gewährleistet, dass sie bei der Erbringung der Leistungen angemessene Sorgfalt walten lässt und die Leistungen professionell und fachkundig erbringt.
10.3. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung angegeben, werden die Leistungen "wie besehen" und "wie verfügbar" zur Verfügung gestellt, und alle Zusicherungen, Garantien, Bedingungen und Bestimmungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig, sind ausgeschlossen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Clarity AI lehnt jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Genauigkeit, der Sicherheit, der Vollständigkeit, der Zuverlässigkeit, der Qualität, des Eigentumsrechts oder der Nichtverletzung von Rechten, des Fehlens von Fehlern, Defekten oder der Unterbrechung der Nutzung ab. Der Lizenznehmer verlässt sich auf die Dienste auf sein eigenes Risiko.
10.4. Der Lizenznehmer erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Dienstleistungen keine Wirtschaftsprüfung, Investition, strategische, finanzielle, beratende, kommerzielle, buchhalterische, rechtliche oder sonstige professionelle oder fachkundige Beratung oder Dienstleistung sind, nicht beinhalten und auch nicht beabsichtigt sind. Clarity AI empfiehlt dem Lizenznehmer, für solche Angelegenheiten fachkundigen Rat einzuholen.
10.5. Clarity AI verfügt nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens über alle erforderlichen behördlichen oder gesetzlichen Lizenzen oder Genehmigungen, die zur Erbringung der Leistungen erforderlich sind. Sollte eine der Leistungen oder deren Erbringung einer weiteren Regulierung unterliegen oder sollten Materialien Dritter im Zusammenhang mit den Leistungen Clarity AI nicht mehr zur Verfügung stehen, kann Clarity AI nach eigenem Ermessen: (i) alle erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen einholen, um die Leistungen weiterhin zu erbringen; (ii) die Leistungen modifizieren, um mit einer solchen Änderung in Einklang zu kommen; oder (iii) die Erbringung der betroffenen Leistungen ganz oder teilweise einstellen. Wird durch eine solche Maßnahme von Clarity AI die Möglichkeit des Lizenznehmers, die Services zu erhalten oder zu nutzen, wesentlich beeinträchtigt, kann Clarity AI AI nach eigenem billigem Ermessen entweder (a) eine anteilige Rückerstattung der Entgelte für die nicht erbrachten Services oder (b) einen anteiligen Nachlass auf die Entgelte entsprechend der Auswirkung einer solchen Änderung der Services gewähren. Die hier genannten Rechtsmittel stellen das einzige Rechtsmittel des Lizenznehmers in Bezug auf eine Änderung oder Beendigung der Dienstleistungen gemäß dieser Ziffer 10.4 dar.
11. HAFTUNGSANSPRÜCHE
11.1. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 11.3 wird Clarity AI den Lizenznehmer, seine Verbundenen Unternehmen und seine und deren leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Beauftragten von allen Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten, Kosten oder Auslagen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten) freistellen und schadlos halten, die sich aus Klagen, Ansprüchen oder Verfahren ergeben, die ein Dritter (ein "Anspruch") gegen den Lizenznehmer und/oder seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten und Verbundenen Unternehmen mit der Behauptung erhebt, dass die Services Rechte des geistigen Eigentums eines Dritten verletzen, soweit ein solcher Anspruch nicht aus folgenden Gründen entsteht (i) einem Verstoß des Lizenznehmers, seiner Verbundenen Unternehmen oder der autorisierten Nutzer gegen diese Vereinbarung; (ii) der Nutzung einer nicht aktuellen Version des Dienstes durch den Lizenznehmer, wenn die dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellte aktuelle Version die behauptete Verletzung vermieden hätte; (iii) der Änderung des Dienstes durch den Lizenznehmer; (iv) die Nutzung des Dienstes durch den Lizenznehmer in Kombination mit Daten, Software oder anderen Anwendungen, Produkten, Inhalten oder Prozessen, die nicht von Clarity AI zur Verfügung gestellt wurden (deren Kombination Gegenstand des Anspruchs ist); oder (v) die Einhaltung der Anweisungen, Entwürfe, Spezifikationen oder Änderungen des Lizenznehmers durch Clarity AI .
11.2. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 11.3 wird der Lizenznehmer Clarity AI, seine Verbundenen Unternehmen sowie seine und deren leitende Angestellte, Mitarbeiter und Beauftragte von allen Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten, Kosten oder Auslagen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltsgebühren und -auslagen) freistellen und schadlos halten, die sich aus Ansprüchen ergeben, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Verletzung dieses Vertrages oder der Verletzung von Schutzrechten Dritter durch den Lizenznehmer oder die Autorisierten Nutzer ergeben, soweit diese Ansprüche nicht aus der Verletzung dieses Vertrages durch Clarity AI oder seine Verbundenen Unternehmen resultieren.
11.3. Die in diesem Abschnitt 11 (Entschädigungen) beschriebenen Entschädigungen gelten unter der Voraussetzung, dass die entschädigte Partei ("Entschädigungsempfänger"):
- die entschädigende Partei ("Entschädiger") innerhalb von fünfzehn (15) Tagen, nachdem sie von der Existenz des Anspruchs Kenntnis erlangt hat, schriftlich über das Bestehen des Anspruchs informiert;
- gibt dem Entschädigungsempfänger die alleinige Befugnis, auf Kosten des Entschädigungsempfängers mit Hilfe eines für den Entschädigungsempfänger annehmbaren Rechtsbeistands die Verteidigung und alle Vergleichs- und Kompromissverhandlungen zu kontrollieren; vorausgesetzt jedoch, dass der Entschädigungsempfänger das Recht hat, auf seine Kosten an solchen Vergleichs- und Kompromissverhandlungen teilzunehmen, und dass jeder Vergleich, der in einem anderen Rechtsbehelf als einer Geldentschädigung besteht (einschließlich des Eingeständnisses einer Verletzung, eines Verstoßes oder einer Schuld), die Zustimmung des Entschädigungsempfängers erfordert, die nicht unbillig verweigert werden darf; und
- dem Entschädigungspflichtigen auf dessen Kosten jede angemessene Unterstützung und Offenlegung zur Abwehr des Anspruchs zukommen zu lassen.
11.4. Der Entschädigungsempfänger unternimmt alle angemessenen Schritte, um Verluste, die der Entschädigungspflicht unterliegen, zu mindern.
11.5. Bestätigt der Entschädigungspflichtige dem Entschädigungsempfänger nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen, nachdem er vom Bestehen des Anspruchs in Kenntnis gesetzt wurde, seine Absicht, sich gegen den Anspruch zu verteidigen, so ist der Entschädigungsempfänger berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Verteidigung gegen den Anspruch durch seinen Rechtsbeistand zu kontrollieren. Die Verteidigung des Entschädigungsempfängers gegen einen Anspruch schränkt die Entschädigungsverpflichtungen des Entschädigungspflichtigen nicht ein.
12. HAFTUNG UND AUSSCHLÜSSE
12.1. Sollten einzelne oder alle Leistungen Gegenstand eines Anspruchs, einer Klage, eines Verfahrens oder einer Behauptung sein, dass diese Leistungen die IP-Rechte eines Dritten verletzen, oder besteht eine begründete Wahrscheinlichkeit, dass die Leistungen Gegenstand eines Anspruchs oder einer Behauptung werden ("Verletzende Leistungen"), kann Clarity AI nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (i) dem Lizenznehmer das Recht verschaffen, die vertragsgemäße Nutzung der verletzenden Dienste fortzusetzen; (ii) die verletzenden Dienste durch einen nicht verletzenden Ersatzdienst ersetzen, der in Qualität und Inhalt den verletzenden Diensten im Wesentlichen ähnlich ist; oder (iii) die verletzenden Dienste beenden und dem Lizenznehmer einen anteiligen Betrag der Gebühren erstatten, der den beendeten und nicht erbrachten verletzenden Diensten entspricht. Die Entscheidung von Clarity AI für eine der in dieser Klausel genannten Optionen ist das einzige Rechtsmittel des Lizenznehmers für den Fall, dass es sich bei einigen oder allen Leistungen um rechtsverletzende Leistungen handelt, zusätzlich zu der in Abschnitt 11.1 (Freistellungen) festgelegten Entschädigung zugunsten des Lizenznehmers.
12.2. VORBEHALTLICH DER KLAUSEL 12.3 UND IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTEN WEDER DIE PARTEI NOCH IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, HÄNDLER, VERTRETER, SUBUNTERNEHMER ODER LIEFERANTEN FÜR UMSATZ-, GEWINN- (MIT AUSNAHME DER ZAHLUNG VON GEBÜHREN IM RAHMEN DIESES VERTRAGS), GESCHÄFTS- ODER DATENVERLUSTE ODER ANDERE ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER INDIREKTE SCHÄDEN ODER SCHÄDEN MIT STRAFCHARAKTER, STRAFE EINSCHLIESSENDE ODER BESONDERE VERLUSTE ODER SCHÄDEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT IHRES AUFTRETENS HINGEWIESEN WURDE, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ODER DEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, ODER AUS ANDEREN GRÜNDEN, UNABHÄNGIG VON DER FORM DES ANSPRUCHS ODER DER KLAGE (UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUF VERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDEREN UNERLAUBTEN HANDLUNGEN, GESETZEN ODER SONSTIGEN BESTIMMUNGEN BERUHEN).
12.3. DIE MAXIMALE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGIBT ODER MIT IHR IN ZUSAMMENHANG STEHT, IST UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE AUF DIE GESAMTEN GEBÜHREN BESCHRÄNKT, DIE DER LIZENZNEHMER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG FÜR DIE ZWÖLF MONATE, DIE DEM TAG, AN DEM DER ERSTE KLAGEGRUND AUFTRAT, UNMITTELBAR VORAUSGINGEN, AN CLARITY AI GEZAHLT HAT ODER ZAHLEN MUSSTE. DAS VORHANDENSEIN VON MEHR ALS EINEM ANSPRUCH FÜHRT NICHT ZU EINER AUSWEITUNG DIESER GRENZE. DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN DIESER KLAUSEL 12.3 GELTEN NICHT FÜR HAFTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT: (I) DEN VERPFLICHTUNGEN GEMÄSS ABSCHNITT 11 (FREISTELLUNGEN); (II) DER ZAHLUNG VON GEBÜHREN UND DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDEN VERZUGSZINSEN; (III) EINEM VERSTOSS GEGEN ODER EINER HAFTUNG AUFGRUND EINES VERSTOSSES GEGEN DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN VON CLARITY AI DATA ODER UND/ODER EINER VERLETZUNG VON IP-RECHTEN EINER PARTEI; (IV) VORSÄTZLICHER NICHTERFÜLLUNG ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN; (V) BETRUG ODER ARGLISTIGER FEHLDARSTELLUNG; ODER (VI) EINER ANGELEGENHEIT, FÜR DIE EIN HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR DIE PARTEIEN RECHTSWIDRIG WÄRE.
13. KOMPLIZENZ
13.1. In Bezug auf dieses Abkommen vereinbaren die Parteien Folgendes:
- alle geltenden Gesetze und Sanktionen der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten und der Vereinten Nationen in Bezug auf Exportkontrolle und Wirtschaftssanktionen bei der Erfüllung dieser Vereinbarung, einschließlich der Nutzung und Übertragung von Dienstleistungen, einzuhalten;
- einander zusichern und gewährleisten, dass die ihnen unterstellten Personen und ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten und verbundenen Unternehmen das geltende Recht in Bezug auf Menschenrechte und individuelle Grundfreiheiten, Embargos, Waffen- und Drogenhandel und Terrorismus (einschließlich Finanzierung), Handels- und Zollvorschriften, Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter, Einwanderung und das Verbot der Beschäftigung von Schwarzarbeitern sowie Umweltschutz einhalten;
13.2. Bei der Durchführung dieses Abkommens halten sich die Parteien an die Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Geldwäsche. Soweit nach geltendem Recht zulässig, benachrichtigen die Parteien einander unverzüglich, wenn sie von einem Verstoß gegen die Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Geldwäsche im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erfahren.
14. VERSCHIEDENES
14.1. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Absprachen, Vorschläge und Mitteilungen (ob mündlich oder schriftlich), die sich auf ihren Gegenstand beziehen.
14.2. Änderungen dieses Abkommens bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien.
14.3. Nur schriftliche Verzichtserklärungen verzichten auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf im Rahmen dieses Abkommens. Ein Versäumnis, eine Verzögerung oder eine teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels gilt nicht als Verzicht auf die Gesamtheit oder einen Teil eines Rechts oder Rechtsmittels.
14.4. Keine der Vertragsparteien haftet für eine Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, soweit dies auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Ist eine Partei von einem Ereignis höherer Gewalt betroffen, wird sie: (i) die andere Partei unverzüglich über das Vorliegen und die Auswirkungen des Ereignisses zu informieren; (ii) die andere Partei in angemessener Weise über die Lösung oder Überwindung des Ereignisses höherer Gewalt auf dem Laufenden zu halten; und (iii) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um das Versäumnis oder die Verzögerung zu beenden und zu minimieren.
14.5. Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung müssen schriftlich an die im Bestellformular angegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse der Vertragspartei gerichtet werden. Mitteilungen gelten als eingegangen, wenn: (i) eigenhändig gegen Unterzeichnung einer Empfangsbestätigung zugestellt werden; (ii) per kommerziellem Übernacht-Kurierdienst um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach der Aufgabe zur Post versandt werden; (iii) per Einschreiben oder Rückschein fünf (5) Werktage nach der Aufgabe zur Post versandt werden; oder (iv) per E-Mail gegen Empfangsbestätigung des Empfängers versandt werden, wobei diese Antwort alle automatisch generierten Antworten ausschließt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Antworten von außerhalb des Büros usw.). Als "Werktage" im Sinne dieser Klausel gilt die Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr an Werktagen (außer an gesetzlichen Feiertagen), da dies für den Ort gilt, an dem die Mitteilung eingeht.
14.6. Clarity AI kann seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag an Unterauftragnehmer vergeben, sofern Clarity AI für die Leistung seiner Unterauftragnehmer gegenüber dem Lizenznehmer verantwortlich ist.
14.7. Diese Vereinbarung kommt den Parteien und ihren jeweiligen Nachfolgern, Testamentsvollstreckern und zulässigen Rechtsnachfolgern zugute und ist für sie verbindlich. Jede Abtretung oder Übertragung dieser Vereinbarung oder von Rechten oder Pflichten hieraus bedarf der vorherigen Zustimmung der Parteien. Clarity AI ist jedoch berechtigt, diese Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen abzutreten oder zu übertragen oder im Falle einer Fusion oder einer Übertragung des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Vermögens des Unternehmens an einen Dritten, wobei der Lizenznehmer davon in Kenntnis zu setzen ist.
14.8. Keine Bestimmung dieses Abkommens und keine Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ist so auszulegen, dass sie eine Partnerschaft, ein Joint Venture, ein Beschäftigungsverhältnis oder ein Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien oder zwischen ihren Vertretern begründet. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei zu binden, für sie zu haften oder anderweitig im Namen der anderen Partei zu handeln.
14.9. Die Parteien übertragen keine Rechte oder Rechtsmittel auf andere Parteien als die Parteien dieser Vereinbarung und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Bevollmächtigten. Jeder Verlust, den ein Zugelassenes Verbundenes Unternehmen (im Falle des Lizenznehmers) und ein Verbundenes Unternehmen (im Falle von Clarity AI) infolge eines Verstoßes gegen diesen Vertrag erleidet, wird als ein Verlust behandelt, den die Partei selbst unmittelbar erlitten hat. Nur jede Partei hat das Recht, Abschnitt 11 (Freistellungen) im Namen ihrer verbundenen Unternehmen und ihrer leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter geltend zu machen. Kein Vertreter oder sonstiger Dritter hat das Recht, die Bestimmungen dieses Abkommens direkt durchzusetzen.
14.10. Clarity AI darf den Namen und das Logo des Lizenznehmers in seinen Mitteilungen an seine potentiellen und tatsächlichen Kunden verwenden und auf seiner Website angeben, dass der Lizenznehmer ein Kunde von Clarity AI ist und die bereitgestellten Module nutzt, vorausgesetzt, dass (i) keine Einzelheiten der Nutzung der Services durch den Lizenznehmer offengelegt werden; (ii) eine solche Verwendung den Markenrichtlinien des Lizenznehmers entspricht; und (iii) jede andere Verwendung erfordert, dass der Lizenznehmer (i) keine Einzelheiten über die Nutzung der Dienste durch den Lizenznehmer offengelegt werden; (ii) eine solche Nutzung mit den Markenrichtlinien des Lizenznehmers übereinstimmt; und (iii) jede andere Nutzung die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Lizenznehmers erfordert.
14.11. Die Abschnitte 3 (Lizenz und Nutzungsbeschränkungen), 6 (Vertraulichkeit), 7 (Geistiges Eigentum), 10 (Gewährleistung), 11 (Haftungsfreistellung), 12 (Haftung und Ausschlüsse) und 14 (Sonstiges) gelten auch nach einer Beendigung.
14.12. Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung von einem zuständigen Gericht oder einem Schiedsrichter für nichtig erklärt werden oder gegen geltendes Recht verstoßen, wird diese Bestimmung vom Gericht oder einem Schiedsrichter geändert und so ausgelegt, dass die Ziele der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich nach geltendem Recht erreicht werden, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
14.13. Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen Recht der im Bestellformular angegebenen Gerichtsbarkeit und der ausschließlichen Zuständigkeit der im Bestellformular angegebenen Gerichte. Die Parteien verzichten auf die Geltendmachung eines anderen Rechts oder einer anderen Gerichtsbarkeit, auf die sie möglicherweise Anspruch haben.