Abschrift
Die europäischen Institutionen führen weiterhin umfangreiche Operationen an der SFDR durch. Am vierten Dezember legten die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) ihre Änderungen an den technischen Regulierungsstandards der Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzierungen ( SFDR) und an den wichtigsten Indikatoren für negative Auswirkungen (PAIs) vor, die ihnen zugrunde liegen.
Drei Hauptschlagzeilen:
- Erstens haben wir drei neue obligatorische PAIs, eine Reihe neuer optionaler PAIs und auch eine Reihe von Änderungen an den Methoden, die einigen unserer bestehenden PAIs zugrunde liegen.
- Zweitens. Wir haben weitere Klarstellungen zu vielen der technischen Anforderungen erhalten. Dazu gehören Änderungen in Bezug auf die Behandlung von Derivaten, die Verwendung von Schätzungen und Optimierungen des Do No Significant Harm oder DNSH, einschließlich: Erstens müssen die Finanzmarktteilnehmer numerische Schwellenwerte offenlegen, ab denen ein PAI verletzt wird. Und zweitens die Formalisierung eines "sicheren Hafens" für Investitionen, die den DNSH erfüllen, damit die Taxonomie über die Website SFDR gelesen werden kann und vice versa.
- Und schließlich haben wir drittens eine aktualisierte Vorlage bzw. aktualisierte Vorlagen, die den Kleinanlegern die wichtigsten Informationen über ein Dashboard zugänglicher machen und die Produkte, die eine Emissionsminderungsstrategie verfolgen, ausführlicher darstellen.
Die Europäische Kommission hat nun drei Monate Zeit, die Vorschläge zu prüfen und dann zu entscheiden, ob sie sie übernehmen will.
Wir gehen davon aus, dass dies ohne Probleme geschehen wird, und warten auf weitere Informationen darüber, wann die Änderungen in Kraft treten werden. Wir gehen nicht davon aus, dass die Änderungen sofort in Kraft treten, sondern erwarten eine gewisse Übergangszeit.
Wir empfehlen den Anlegern jedoch, diesen Bereich genau zu beobachten, um zu erfahren, wann dies in Kraft treten wird. Um uns alle auf Trab zu halten, führt die Europäische Kommission zur gleichen Zeit ihre eigene Überprüfung der Anforderungen von SFDR Stufe 1 durch. Diese wurde im September 2023 eingeleitet, obwohl die Änderungen wahrscheinlich erst in einigen Jahren in Kraft treten werden.