Stehen grüne Anleihen im Einklang mit der EU-Taxonomie?

EU-Taxonomie 3. März 2023 Oscar Gomez und Luis Angolotti

Clarity AIDie Bewertung von mehr als 17 000 grünen Anleihen zeigt, dass 22 % mit der EU-Taxonomie übereinstimmen.

Grüne Anleihen sind festverzinsliche Instrumente, die Umweltprojekte finanzieren. Obwohl sie nur einen kleinen Prozentsatz des globalen Anleihemarktes ausmachen, wird erwartet, dass ihr Volumen im Jahr 2023 mehr als 2 Billionen Dollar betragen wird. 

In Europa gibt es derzeit keine gesetzliche Definition für grüne Anleihen, so dass ihre Emission auf freiwilligen Standards wie den weit verbreiteten ICMA-Prinzipien für grüne Anleihen. Die Europäische Union entwickelt jedoch derzeit (1) einen neuen Rahmen, den Europäischen Standard für grüne Anleihen (EU GBS)der vorschreibt, dass die Erlöse für wirtschaftliche Aktivitäten verwendet werden müssen, die den Anforderungen der EU-Taxonomie entsprechen. Derzeit können die Anleger die Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie anhand der Verwendung der Erlöse beurteilen, wobei die gängigsten Kategorien erneuerbare Energien, umweltfreundliche Gebäude und sauberer Verkehr sind.

Die EU-Taxonomie verlangt von großen europäischen Unternehmen, dass sie den Prozentsatz ihrer Tätigkeiten angeben, die mit einem Umweltziel in Einklang stehen, das derzeit die Ziele der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an den Klimawandel umfasst. Unternehmen können sich nur dann auf die Angleichung berufen, wenn sie I) an einer von der Taxonomie erfassten Tätigkeit beteiligt sind, II) die technischen Kriterien für diese Tätigkeit erfüllen, III) anderen Umweltzielen nicht schaden und IV) ein Mindestmaß an sozialen Garantien einhalten. Ebenso können Fondsmanager die Übereinstimmung mit der Taxonomie geltend machen, wenn ihre Fonds in Instrumente investieren, die mit der EU-Taxonomie übereinstimmen. Sie können diese Informationen dann als Nachweis für die ökologischen Merkmale oder Ziele ihrer Finanzprodukte verwenden.

Die EU-Taxonomierichtlinie gilt nicht für Anleihen, die von Staaten, supranationalen Organisationen oder Agenturen (SSAs) da die Methode zur Anpassung der EU-Taxonomie für diese Art von Emittenten noch nicht festgelegt wurde. Wir gehen davon aus, dass mehr Klarheit in dieser Frage entstehen wird, sobald die EU-GBS fertiggestellt ist.

Daher konzentriert sich unsere Methodik zur Bewertung der Angleichung an die EU-Taxonomie auf die Verwendung der Erlöse aus grünen Anleihen, die von Unternehmen. Wir gehen davon aus, dass eine grüne Anleihe mit der EU-Taxonomie übereinstimmt, wenn entweder der Emittent angibt, dass die Verwendung der Erlöse mit der EU-Taxonomie übereinstimmt, oder wenn sich die Verwendung der Erlöse ausschließlich auf erneuerbare Energien bezieht.

Wir halten eine grüne Anleihe auch für als potenziell angeglichen wenn sich die Verwendung der Erlöse auf eine der folgenden von der EU-Taxonomie abgedeckten Aktivitäten bezieht: umweltfreundliche Gebäude, Energieeffizienz oder umweltfreundlicher Transport; oder wenn die Verwendung der Erlöse mehr als eine der oben genannten Kategorien aufführt. Die Bestimmung von potenziell angeglichen bedeutet, dass wir zwar nicht garantieren können, dass die Verwendung der Erlöse für die grüne Anleihe alle relevanten technischen Screening-Kriterien erfüllt, aber wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass sie erfüllt sind.

Wir gehen davon aus, dass die DNSH-Kriterien (Do No Significant Harm) für grüne Anleihen erfüllt sind, da die Standards für grüne Anleihen bereits eine solide Bewertung des Nachweises erfordern, dass die relevanten Umweltziele nicht beeinträchtigt werden. Schließlich bewerten wir, ob das Unternehmen soziale Mindeststandards erfüllt, wobei wir uns eng an die Empfehlungen der Plattform für nachhaltige Finanzen.

Nach der Analyse der EU-Taxonomie-Ausrichtung von über 17.000 grünen Anleihen haben wir festgestellt, dass 22 % des Marktes für grüne Unternehmensanleihen mit der EU-Taxonomie übereinstimmen, vor allem bei denjenigen, die Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien finanzieren. Die meisten grünen Anleihen haben mehrere Verwendungszwecke, so dass es schwierig ist, ihre Ausrichtung an der EU-Taxonomie zu bewerten. Aus diesem Grund stufen wir diese Fälle derzeit als potenziell anpassungsfähig ein.

Unter Clarity AI halten wir uns über die neuesten Entwicklungen der EU-GBS auf dem Laufenden, um sicherzustellen, dass unsere Lösung mit der Verordnung übereinstimmt. Die Aufnahme grüner Anleihen trägt dazu bei, ein genaueres Bild des Nachhaltigkeitsprofils des Portfolios und eine genauere aufsichtsrechtliche Berichterstattung zu gewährleisten. Bitte zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um mehr über unsere Methodik zu erfahren oder eine individuelle Demo für Ihr Unternehmen zu vereinbaren.

1.) Der Rat und das Europäische Parlament haben vor kurzem eine vorläufige Einigung über eine Verordnung erzielt, in der die Voraussetzungen für die Verwendung der Bezeichnung "europäische grüne Anleihe" festgelegt sind.

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um mehr zu erfahren