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Die Europäische Aufsichtsbehörde präzisiert die SFDR und die Taxonomierichtlinie - aber es bleiben wichtige Fragen offen

Veröffentlicht: Dezember 12, 2022
Geändert: Dezember 12, 2022
Wichtigste Erkenntnisse

Die ESA veröffentlicht "Fragen und Antworten (Q&A) zur delegierten Verordnung SFDR ".

Die Europäische Aufsichtsbehörde (ESAs) hat ihre Antwort auf die Fragen der Europäischen Kommission zu SFDR veröffentlicht. Die Fragen und Antworten (Q&A) zur Delegierten Verordnung SFDR sind für alle Anleger relevant, die bei regulatorischen Lösungen ganz vorne mit dabei sein wollen.

Das weitreichende Dokument deckt eine breite Palette von Themen im Rahmen der EU-Taxonomie und SFDR ab, einschließlich der Auslegung der Definition von nachhaltigen Investitionen in Artikel 2(17) und der Bereitstellung von Leitlinien für die Berechnung der prinzipiellen negativen impact (PAI). Einige der hervorgehobenen Themen:

  • Das Dokument bietet weitere Klarheit darüber, wie der Begriff "keinen nennenswerten Schaden anrichten" im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie und der Definition nachhaltiger Investitionen in Artikel 2(17) SFDR zu interpretieren ist;
  • In Bezug auf Artikel 2 Absatz 17 bestätigen die ESA, dass die Marktteilnehmer ihre eigene Definition wählen können, wie sie den Artikel auslegen (insbesondere die Messung des "Beitrags" zu einem ökologischen oder sozialen Ziel), solange sie dem Wortlaut der Verordnung entsprechen und einheitlich auf die gesamte Produktpalette des Marktteilnehmers angewendet werden;
  • Wie werden geschätzte und gemeldete Daten für PAI-Berechnungen behandelt und wie werden gleichwertige Daten für die EU-Taxonomie verwendet?
  • Wichtige Details zur Implementierung von vierteljährlichen Snapshots für die jährliche PAI-Berichterstattung;
  • Weitere Informationen zum Ausfüllen der vorvertraglichen und laufenden Offenlegungsvorlagen der Stufe 2 für Artikel 8 und 9, die ab Januar 2023 gelten. 

Clarity AIDas Angebot an regulatorischen Produkten, das die EU-Taxonomie und SFDR (beide PAI, Artikel 2(17) und insbesondere alle Anhangsvorlagen) abdeckt, wird derzeit aktualisiert, um mit den neuesten Empfehlungen der ESAs auf dem neuesten Stand zu bleiben. Durch den Einsatz unserer proprietären KI-gestützten Technologie können wir alle regulatorischen Änderungen und Klarstellungen schneller als andere Marktteilnehmer skalieren und sie unseren Kunden direkt in ihrem aktuellen Workflow zur Verfügung stellen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Testversion dieser Lösungen.

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