EU-Taxonomie: Überbrückung der Kluft zwischen Klima- und anderen Umweltzielen

EU-Taxonomie 31. August 2023 Gabriele Rossi

Ab Januar 2024 müssen die Unternehmen über die Erfüllung aller 6 Umweltziele der EU-Taxonomie berichten

Die Europäische Union steht bei globalen Umweltinitiativen an vorderster Front, von ihren ehrgeizigen Klimazielen bis hin zu ihren bahnbrechenden Regulierungsinitiativen. Eine ihrer wichtigsten Initiativen ist die EU-Taxonomie, ein Rahmen für die Kategorisierung umweltverträglicher Wirtschaftstätigkeiten. Dieses Instrument zielt darauf ab, nachhaltige Investitionen zu fördern und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen, ressourcenschonenden Wirtschaft zu beschleunigen. Anfangs lag der Schwerpunkt auf zwei Klimazielen: Abschwächung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel.

Ab dem 1. Januar 2024 werden die Unternehmen jedoch aufgefordert, die Förderfähigkeit für die verbleibenden vier Umweltziele der EU-Taxonomie zu melden: "Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen", "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft", "Vermeidung von Umweltverschmutzung" und "Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen ".

Eine endgültige Version mit weniger Aktivitäten

Die Aktivitäten, die schließlich in die vier neuen Umweltziele aufgenommen wurden, haben sich gegenüber den Entwürfen, die im März 2022 vorgeschlagen wurden. Diese Änderungen machen deutlich, wie schwierig es ist, einen Kompromiss zwischen den Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Prioritäten zu finden. So wurde in der endgültigen Fassung der Ziele der Anteil der förderfähigen Einnahmen gegenüber der Entwurfsfassung um 45 % gesenkt.

Das Ziel "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" umfasst beispielsweise nicht mehr Tätigkeiten wie die Möbelherstellung oder die Herstellung von Kleidung und Schuhen, während bei "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" Tätigkeiten wie die Herstellung von Chemikalien wegfallen.

Der Umfang des Ziels "Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme" wurde ebenfalls reduziert. In der Entwurfsfassung umfasste er Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Agrarsektor, wie z. B. die pflanzliche und tierische Erzeugung, die in der endgültigen Fassung des delegierten Rechtsakts gestrichen wurden.

Ein Balanceakt: Klima vs. Umwelt

Trotz der Hinzufügung von vier neuen Zielen bevorzugt die EU-Taxonomie bei den förderfähigen Einnahmen nach wie vor die beiden ursprünglichen Ziele zum Klimawandel. Dies wird beispielsweise deutlich, wenn man die nach der Taxonomie förderfähigen Einnahmen von börsennotierten Unternehmen mit hoher Relevanz (Marktkapitalisierung über 1 Mrd. EUR) betrachtet.

Die Ziele "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" und "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" zeigen gute Ergebnisse. Die größte Chance, gemessen am förderfähigen Umsatz, bietet jedoch nach wie vor die "Eindämmung des Klimawandels" im Rahmen der Taxonomie.

Hinweis: Die Analyse wurde auf der Grundlage von mehr als 3.000 Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mehr als 1 Mrd. EUR durchgeführt, die keine EU-Taxonomiedaten gemeldet haben. Diese Unternehmen haben zusammen eine Marktkapitalisierung von etwa 35 Billionen Euro und einen Gesamtumsatz von über 20 Billionen Euro im Jahr 2022. Der Entwurf und die endgültige Fassung des delegierten Rechtsakts für den Umweltschutz befassen sich ausschließlich mit den vier neuen Umweltzielen.

 

Die offizielle Umsetzung der vier nicht klimabezogenen Ziele ist ein erster Schritt in Richtung eines umfassenderen und allumfassenden Konzepts der Nachhaltigkeit, bei dem jede Dimension anerkannt und gewürdigt wird.

Die Daten zeigen zwar, dass die Eindämmung des Klimawandels nach wie vor das wichtigste Ziel ist, aber dieser Schwerpunkt steht im Einklang mit der primären Verpflichtung der EU zum Pariser Abkommen beim Start des EU-Taxonomieprojekts. Darüber hinaus ist es wichtig zu erkennen, dass ein ausgewogener Ansatz für die ökologische Nachhaltigkeit nicht unbedingt zu gleichen förderfähigen Einnahmen für alle Ziele führt.

Der Weg in die Zukunft

Die EU-Taxonomie als Ganzes ist noch in Arbeit. Wesentliche Bereiche wie der Ackerbau und die Viehzucht sind noch nicht vollständig integriert. Auch der Bergbausektor, der für die erneuerbaren Technologien von zentraler Bedeutung ist, wurde noch nicht einbezogen. Dieser Punkt gewinnt durch die jüngste Veröffentlichung des EU-Gesetzes über kritische Rohstoffe weiter an Bedeutung.

Die Weiterentwicklung des Instruments ist jedoch ein Beleg für das Engagement der EU, einen robusten Rahmen zu verbessern, der die Nachhaltigkeit wirklich fördert. Die Anleger müssen auf dem Laufenden bleiben und möglicherweise bereit sein, ihre Portfolios neu zu kalibrieren, um die wachsenden Ziele der Taxonomie zu erreichen.

Die Europäische Union ist nach wie vor ein Vorreiter und setzt den Standard, an dem sich andere Regionen orientieren können. Indem sie die Ziele des Klimawandels mit umfassenderen Umweltzielen verbindet, zeigt sie, dass die Herausforderungen des Planeten nuanciert und miteinander verbunden sind.

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